1) Wo wird dies im StGB oder auch in anderen Gesetzestexten behandelt?
Folgende Fragen unter der Annahme, ein Fahrgast versucht der Fahrkahrtenkontrolle auszuweichen und eine Schwarzfahrt ist ersichtlich:
2a) Hat man ein Recht auf Verlassen der Bahn?
2b) Hat man ein Recht darauf, die Fahrkartenkontrolle draussen durchzuführen, um seinen Ruf zu schützen oder, weil einen die Peinlichkeit der Situation persönlich verletzt?
3a) Dürfen Fahrkartenkontrolleure beim Verlassen der Bahn hindern? Wenn ja: Wann und in welcher Härte?
3b) Dürfen Fahrkartenkontrolleure beim Vorbeischreiten im Zug hindern? Wenn ja: Wann und in welcher Härte?
3c) Dürfen Fahrkartenkontrolleure daran hindern, Vorbeizuschreiten oder die Bahn zu verlassen, indem sie einen gemeinsam stark gegen die Wand drücken?
3d) Hat man das Recht sich aus solch einer(schmerzhaften) Situation zu befreien, wenn man sich zuvor friedlich verhalten hat, die Fahrkartenkontrolleure einen Kampf begannen und man sich als Opfer sieht?
3e) Dürfen Fahrkartenkontrolleure anbrüllen, wobei die Person friedlich ist?
Diverse Fragen zum Thema Schwarzfahren in einer S-Bahn
17. März 2017
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Frage vom 17. März 2017 | 22:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diverse Fragen zum Thema Schwarzfahren in einer S-Bahn
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#1
Antwort vom 18. März 2017 | 19:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Fahrkartenkontrolleure haben wie jeder Mensch das Recht zur sog. "Jedermannsfestnahme". Diese ist in § 127 StPO geregelt. Folglich darf auch der Widerstand des Festgenommenen gebrochen werden.
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