Diverse Fragen zum Thema Schwarzfahren in einer S-Bahn

17. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gsteiner66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Diverse Fragen zum Thema Schwarzfahren in einer S-Bahn

1) Wo wird dies im StGB oder auch in anderen Gesetzestexten behandelt?

Folgende Fragen unter der Annahme, ein Fahrgast versucht der Fahrkahrtenkontrolle auszuweichen und eine Schwarzfahrt ist ersichtlich:

2a) Hat man ein Recht auf Verlassen der Bahn?
2b) Hat man ein Recht darauf, die Fahrkartenkontrolle draussen durchzuführen, um seinen Ruf zu schützen oder, weil einen die Peinlichkeit der Situation persönlich verletzt?

3a) Dürfen Fahrkartenkontrolleure beim Verlassen der Bahn hindern? Wenn ja: Wann und in welcher Härte?
3b) Dürfen Fahrkartenkontrolleure beim Vorbeischreiten im Zug hindern? Wenn ja: Wann und in welcher Härte?
3c) Dürfen Fahrkartenkontrolleure daran hindern, Vorbeizuschreiten oder die Bahn zu verlassen, indem sie einen gemeinsam stark gegen die Wand drücken?
3d) Hat man das Recht sich aus solch einer(schmerzhaften) Situation zu befreien, wenn man sich zuvor friedlich verhalten hat, die Fahrkartenkontrolleure einen Kampf begannen und man sich als Opfer sieht?
3e) Dürfen Fahrkartenkontrolleure anbrüllen, wobei die Person friedlich ist?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Fahrkartenkontrolleure haben wie jeder Mensch das Recht zur sog. "Jedermannsfestnahme". Diese ist in § 127 StPO geregelt. Folglich darf auch der Widerstand des Festgenommenen gebrochen werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen