Dispo bei ALG 1

16. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kammann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Dispo bei ALG 1

Liebe Forenhelfer,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forum; ich habe folgende Frage:

ich (60 Jahre) bin nach langer Krankheit und darauf folgender beruflichen Reha seit dem 01.10.2011 arbeitslos. ALG1 bekomme ich für 18 Monate, also bis zum 30.04.2013; zum Ablauf dieses Datums werde ich als Schwerbehinderter die vorgezogene Altersrente beantragen.

Nun hat meine Sparkasse, bei der ich seit 20 Jahren ohne jedes Problem Kunde bin, (normales Giro-Konto, kein P-Konto!) meinen Dispo-Kredit ersatzlos gestrichen mit der Begründung, Zahlungen von der ARGE seien Sozialleistungen, die laut Gesetz nicht bevorschusst werden dürfen.

Vorher habe ich 18 Monate Krankengeld und danach 12 Monate Überbrückungsgeld erhalten, ohne dass die Sparkasse den Dispo gekündigt hätte.

Ausserdem bin ich der Ansicht, dass ALG 1 im Gegensatz zu ALG2 keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung ist. Wie seht ihr das?

Es geht mir wirklich nicht darum, mein Konto auf Deubel komm raus zu überziehen; ich möchte lediglich einen kleinen Puffer, damit bei Überschneidungen von Aus- und Einzahlungen keine Abbuchung zurückgebucht wird. Ich habe mein ganzes Leben lang keine Probleme mit Einzugsermächtigungen gehabt und möchte, dass es auch so bleibt. Andererseits habe ich natürlich durch die lange Krankheit und mein sehr kärgliches ALG1 (810,00 €) keine Rücklagen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen; wenn ich besser im Forum Sozialrecht aufgehoben wäre, wäre es nett, wenn jemand die Frage dahin verschieben könnte; ich weiss nämlich nicht wie das geht...

Liebe Grüsse vom Niederrhein,

Klaus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
du hast Recht, das ALG1 ist eine Versicherungsleistung. Aber du kannst deine Bank nicht zwingen, dir einen Dispo einzuräumen. Wem die Geld leihen wollen entscheiden sie nun mal ganz allein.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kammann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Andreas,

danke für Deine schnelle Antwort. Dass ich kein Anrecht auf einen Dispo habe, ist mir völlig klar. Es ging mir nur darum, ob es richtig ist, das ALG 1 keine Sozialleistung ist.

Ich denke nämlich, die Mitarbeiterin der SK ist irrtümlich von ALG2 ausgegangen, wo wahrscheinlich wirklich eine Bevorschussung rechtlich nicht zulässig ist.

Ich werde das noch einmal ansprechen; wir wohnen in einem sehr kleinen Ort, und die Eltern des SK-Leiters sind unsere Nachbarn. Ich glaube also nicht, dass die SK mir keinen Dispo gewähren MÖCHTE, sondern meint, es nicht zu DÜRFEN.

Liebe Grüsse,

Klaus

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das sind oft dumme Automatismen die greifen.
Wenn Gehalt oder Rente UNTER 1000.- AND Verdacht auf Ausfälle AND KG oder Arge DANN Dispo weg. Dann gehen Bausteinbriefe raus. Das hängt auch immer vom Institut ab. Mein Nachbar ist seit 19 Monaten ohne Arbeit und hat immer noch Dispo in Höhe von 2 ehemaligen Monatsgehältern.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kammann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Mr. Cool,

ich habe ja noch nicht einmal eine Kündigung des Dispos bekommen; er war einfach auf einmal weg (steht ja sonst unten auf den Auszügen)...

Aber wie gesagt, ich denke, das Ganze ist ein Missverständnis. Ich werde noch einmal nachhaken. Wenn Interesse besteht, kann ich ja den weiteren Verlauf hier posten.

Liebe Grüsse,

Klaus

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

:) Gerne den Verlauf posten.

amako hat da völlig recht.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kammann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Forum,

ich hatte ja versprochen, den Verlauf der Sache mitzuteilen. Hat etwas gedauert, da ich zwischenzeitlich im Urlaub war...

Nach Rücksprache mit dem Zweigstellenleiter habe ich nun wieder einen -kleinen-Dispo; meine Vermutung, daß die Mitarbeiterin den Unterschied zwischen ALG 1 (Versicherungsleistung = pfändbar) und ALG II (Sozialleistung = unpfändbar) nicht kannte, war richtig.

Nochmal Danke für alle Antworten; liebe Grüsse,

Klaus

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb452515-78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ja,ich habe in etwa dieselbe Erfahrung der Verfasser mit der ***************** machen dürfen, mit dem Unterschied, dass meine Wenigkeit seit 40 Jahren Kunde ist, allerdings auch die längste Zeit war. Bei der Gewährung von Überziehungskrediten und/oder "gedulteten" Kontoüberziehungen handelt es sich meiner Erfahrung nach um nichts als reine Willkür. Es ist wohl korrekt, dass ALG I eine Versicherungsleistung ist, gleichzeitig handelt es sich aber auch um eine Sozialleistung (die Arbeitslosenversicherung ist eine von Otto von Bismarck ins Leben gerufene "Sozialversicherung"). Die Spardosen legen dieses bei der Kreditanfrage natürlich nach eigenem Belieben aus. Ich kenne bisher keinen Gesetzestext, der es den Banken und Sparkassen zu Eigensicherung auferlegt, keine Kredite an Bezieher von Sozialleistungen zu vergeben, zumal die Altersrente ebenfalls eine Sozialversicherungsleistung ist und bei Bezug von Altersrente ein Dispokredit kein Problem ist. Ferner wird auch bei einem P-Konto eine Überziehung mehr oder weniger mal gewährt und mal nicht. Meiner Erfahrung nach wird, wenn ein Dispo vorhanden oder bei gedultdeter Kontoüberziehung, spätestens 3 Monate nach erfolgter Arbeitslosigkeit, gecancelt (und da kann man seit Jahzehnten ein unkomplizierter Kunde sein). Das ALG I oder ALG II wegen der geringen Höhe nicht als Einkommen gilt, ist absoluter Blödsinn. Wie dem aber auch sei. Wenn du als Arbeitsloser einen Riester Vertrag bei der SK abschliessen willst, ist das kein Problem, das geht. Benötigst du aber eine geringe Überziehungsmöglichkeit deines Girokontos um Rückbuchungen mangels Deckung vorzubeugen, rennst du voll gegen die Wand. Aber wie auch schön öfter in Foren erwähnt, Die Banken und Sparbüchsen müssen keinen Kredit gewähren. ...allerdings muss ich diesen aber auch keine Einkünfte, mit denen Einkommen für die Institute erwirtschaftet wird zur Verfügung stellen bzw. ich kann mir die Bank oder Sparkasse aussuchen.

Viel Glück weiterhin und Gruß
Peter

-- Editiert von Moderator am 26.10.2016 13:34

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