Dispo-Kündigung zur Unzeit ? - ALG II

19. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Dispo-Kündigung zur Unzeit ? - ALG II

Hallo, meine Bank hatte mir den Dispo gekündigt.
was bedeutet "Kündigung zur Unzeit" wenn ich einen ALG II Bezug melde.Bzw. sie hatte aufgrund sehr langer (1,5 Jahre hhoher Dispozeit und ein paar Rücklastschriften) geringer/keiner Einnahmen die Rückzahlung gefordert. Ich habe dann den ALG II Bezug gemeldet und mitgeteilt, dass ich, sobald ich kann, den Kredit zurückzahlen kann. Ist das eine "Kündigung zur Unzeit "? Dannach hat sie das KOnto gekündigt, Rückzahlung innerhalb mehrer Wochen verlang und es dann der Schufa gemeldet?
War das rechtens? Kann man verlangen, dass die Bank das Ende des Alg II bezuges abwartet und mir deshalb Zinsen berechnet`?
Ich weiß schon, dass die Bank das jederzeit kündigen kann, wie gesagt jedoch nicht zu Unzeit.
Denn aus diesem Grunde (ALG II) bin ich ja, bekanntermassen nicht in der Lage nichts, bzw. sehr wenig zurück zu zahlen.
Kann man der Bank vorwerfen, dass Sie schon seid fast 2 Jahren den Dispo gegeben hat, obwohl keine entsprechenenden Einnahmen kamen. Die Zinsen hatte ich bis auf die letzten 3 MOnate je ausgegelichen...

Gruß Tom

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Ist die Frage ernst gemeint?

Natürlich kann die Bank kündigen und macht es, weil die Einnahmensituation sich verändert hat.

Wie hoch war der Dispo und wie hoch waren die Einnahmen bei dessen Inanspruchnahme? Bis 5.000€ ist die Disopgewährung leider mittlerweile vollkommen normal. Wobei jedem klar sein sollte, dass der Dispo nur zur kurzen Überbrückung genutzt werden sollte und das kein Kredit im eigentlichen Sinne ist. Leider vergessen dies immer mehr Leute.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Kann man der Bank vorwerfen, dass Sie schon seid fast 2 Jahren den Dispo gegeben hat, obwohl keine entsprechenenden Einnahmen kamen.

Klar kann man der das vorwerfen. Nützt halt nur nichts.



Zitat (von müllermilch):
Die Zinsen hatte ich bis auf die letzten 3 MOnate je ausgegelichen...

Tja, hätte man die Zinsen weitergezahlt, hätte die Bank sicherlich nichts gemacht. Aber wenn gar nichts mehr kommt, dann darf die Bank auch kündigen.



Zitat (von müllermilch):
Ist das eine "Kündigung zur Unzeit "?

Nein, ein "Das pass mir jetezt gerade gar nicht" ist keine "Kündigung zur Unzeit".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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