Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Gesetzgebung » 

Diskussion in Koalition um Sicherungsverwahrung geht weiter

AFP VOM 6.8.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1656 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Sicherungsverwahrung

FDP gegen gesonderte Sicherungsunterbringung

In der schwarz-gelben Koalition geht die Diskussion über die Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern weiter: Die FDP im Bundestag lehnt eine von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angeregte gesonderte Sicherheitsunterbringung von Straftätern in speziellen Heimen ab. "Alles, was über die elektronische Fußfessel hinausgeht, kommt der Sicherungsverwahrung sehr nah und ist damit nichts anderes als das, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig gewertet hat", sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, dem "Hamburger Abendblatt".

Unter dem "Etikett der psychologischen Unterbringung" die nachträgliche Sicherungsverwahrung wieder neu einzuführen, sei eine Täuschung, die kurzfristig die Bevölkerung beruhige, aber bei den oberen Gerichten keinen Bestand haben werde, sagte Ahrendt. Als Möglichkeit, die frühzeitig aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Gewalttäter zu kontrollieren, sei nur die elektronische Fußfessel denkbar.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Dezember 2009 entschieden, dass gegen bestimmte Straftäter zu Unrecht Sicherungsverwahrung verhängt worden war. Bis 1998 konnte die Maßnahme nur auf zehn Jahre befristet angeordnet werden, seither ist sie unbefristet möglich. Nach 1998 wurden jedoch zahlreiche bereits laufende Verwahrungen über die Zehn-Jahres-Frist hinaus verlängert - was nach Ansicht des Gerichts gegen das so genannte Rückwirkungsverbot verstieß.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, um die derzeit gestritten wird, wurde erst im Jahr 2004 eingeführt. Sie besagt, dass die normalerweise im Zuge der Verurteilung angeordnete Verwahrung in Ausnahmefällen auch erst zu einem späteren Zeitpunkt verhängt werden kann. Unabhängig von dem Straßburger Urteil will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) diese Möglichkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung generell weitgehend abschaffen.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) warf Leutheusser-Schnarrenberger "Untätigkeit" vor. "Als Sicherheitspolitikerin hat sie nicht die richtigen Prioritäten gesetzt", sagte sie der "Financial Times Deutschland". "Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat viel zu lange untätig zugeschaut und den Ländern die Lösung der Problemfälle überlassen. Jetzt mühen sich die Gerichte damit ab, und die Bürger haben Angst." Skeptisch äußerte sich Merk über eine Überwachung mit Fußfesseln. "Die Bürger sind mit einer Fußfessel nicht vor diesen Tätern geschützt", sagte sie. "Sie sorgt nicht automatisch dafür, dass diese Täter keine Rückfalltaten mehr begehen."

Der "FTD" zufolge befinden sich bereits 16 Schwerverbrecher auf freiem Fuß, 84 weitere müssten noch in diesem Jahr entlassen werden. In den kommenden Jahren könnten weitere 214 gefährliche Straftäter auf eine Freilassung pochen.

6. August 2010 - 08.21 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Holger Penirschke
Hofheim am Taunus
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?