Staatsrechtler für Ausnahmen von Folterverbot
AFP VOM 26.2.2003 | Nachrichten - Aktuelles | 15099 Aufrufe Mehr zum Thema:Folter, Folterverbot, Metzler
- Verteidiger im Metzler-Fall erfuhr angeblich Monate später von Drohungen
In der Debatte um die Zulässigkeit der Folter zur Rettung von Menschenleben hat sich der renommierte Heidelberger Rechtsgelehrte Karl Doehring für Ausnahmen vom allgemeinen Folterverbot ausgesprochen. Über dem Verbot könne als Rechtfertigungsgrund ein so genannter "übergesetzlicher Notstand" stehen, sagte Doehring der "Saarbrücker Zeitung". Der Verteidiger des mutmaßlichen Mörders von Jakob von Metzler, Magnus G., ist angeblich erst Monate später offiziell darüber informiert worden, dass sein Mandant von der Polizei mit Folter bedroht worden war.
Doehring erklärte, es gebe "keine unbegrenzten Rechte" eines Verdächtigen. Als Beispiel nannte der ehemalige Direktor des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht den Fall, dass "jemand wüsste, dass irgendwo eine Atombombe versteckt ist, die eine Millionenstadt in die Luft sprengen könnte." Er sage es aber nicht. Dann müsse es eine Grenze geben, wo "die Rettung von Menschenleben durch Folter" zulässig sei.
Rechtsanwalt Ulrich Endres bestätigte dem "Tagesspiegel", der entsprechende interne Vermerk von Frankfurts Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner sei erst "nach dem 22. Januar 2003 zu den Akten gekommen". Erst dann habe er offiziell erfahren, unter welchen Begleitumständen Magnus G. am 1. Oktober 2002 die Tat gestanden hatte.
In dem in der vergangenen Woche enthüllten Dokument geht es auf zwei Seiten um die Anordnung Daschners, "zur Rettung des Lebens des entführten Kindes" sei G. "nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen)" zu befragen, der Tatverdächtige auf die "bevorstehende Verfahrensweise vorzubereiten".
Ein nicht namentlich genannter hoher Frankfurter Richter sagte dem "Tagesspiegel": "Die Polizei hat der Justiz einen Bärendienst erwiesen." Das Verhalten der Polizei und die Begleitumstände des ersten Geständnisses könnte demnach verhindern, dass Magnus G. für seine Tat die Höchststrafe erhält.
Der Weiße-Ring-Sprecher Helmut Rüster kritisierte die derzeitige Debatte. Der Sprecher der Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer sagte "tagesschau.de", es müsse nicht gegeneinander, sondern miteinander diskutiert werden. Die Debatte könne im schlimmsten Fall das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Polizei erschweren.
25. Februar 2003 - 19.43 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2003
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Staatsrechtler für Ausnahmen von FolterverbotSeite 2: Richterbund-Chef bedauert Äußerungen über FolterSeite 3: Viele Deutsche gegen Strafe wegen FolterdrohungSeite 4: DAV: Folter ist undenkbar


