"Diskriminierung in Deutschland ist keine Seltenheit"

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Was tut der Gesetzgeber, um Diskriminierung zu verhindern? Wie ist die aktuelle Lage vor deutschen Gerichten, und was kann jeder Einzelne tun?

Deutschland hat sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dem Problem der Diskriminierung gestellt. Aus der Praxis hört man dabei oft von Altersdiskriminierung und Geschlechterdiskriminierung. Was aber ist mit Menschen mit Migrationshintergrund und Rassismus? 123recht.de spricht mit Antidiskriminierungsrechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy aus Frankfurt über alltägliche Diskriminierung und Integration in Deutschland.

123recht.de: Herr Iranbomy, was kann jeder von uns tun, um Diskriminierung zu verhindern?

Seyed Shahram Iranbomy
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Bockenheimer Landstr. 17-19
60325 Frankfurt
Tel: 069 - 150 28 26 4
Web: http://www.iranbomy.com
E-Mail:
Arbeitsrecht, Recht anderer Staaten Dubai, Strafrecht, Internationales Familienrecht, Recht anderer Staaten Iran

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy: Interesse zeigen und das Schweigen brechen. In der Bundesrepublik Deutschland kann die diskriminierende Charakterisierung von Bürgern mit Migrationshintergrund bedrohlich oder auch andersartig sowohl gezielt als auch unbewusst erfolgen. Solange die meisten Juristen, genauso wie die Mehrheit der Gesellschaft, zu den rassistischen Vorfällen in Deutschland schweigen, besteht die Gefahr, dass das Gesicht der deutschen Gesellschaft als fremdenfeindlich und desinteressiert für das Schicksal der Opfer der rassistischen Angriffe verstanden wird. Eine Demokratie innerhalb der Gesellschaft kann daran gemessen werden, wie die Mitglieder dieser Gesellschaft mit den Minderheiten umgehen.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz soll Diskriminierung verhindern

123recht.de: Was macht der Gesetzgeber, um Menschen vor Diskriminierung zu schützen?

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy: Nach sehr langen Diskussionen und aufgrund des Drucks der ausländischen Gremien ist im August 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Wie schon zahlreiche Politiker feststellen konnten, gehört Migration und Einwanderung nicht nur auf eine selbstverständliche Art zu Deutschland, die zahlreichen Einwanderer sind ebenso für den wirtschaftlichen Erfolg und das kulturelle Wachstum des Landes mitverantwortlichen und machen Deutschland zu dem, was es heute ist.

"Diskriminierung verursacht einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden"

123recht.de: Welche Auswirkungen hat die Diskriminierung auf die Gesellschaft?

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy: Laut dem Statistischen Bundesamt leben in Deutschland über 15 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund (nahezu jeder Fünfte). Wissenschaftliche Forschungen haben bewiesen, dass Diskriminierung zahlreiche Auswirkungen auf die Integration von Bürger mit Migrationshintergrund haben kann: Diskriminierung verursacht Gewalt in der Gesellschaft, der Rechtsfrieden in der Gesellschaft wird dadurch zerstört. Ausgrenzung und Benachteiligung erhöhen die Gefahr der Gewaltbereitschaft. Diskriminierungserfahrungen können Reethnisierungsprozesse auslösen und beeinträchtigen das Selbstwertgefühl. Diskriminierung verursacht einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden und verhindert die Integration in den Arbeitsmarkt und geht mit einem höheren Armutsrisiko einher.

Diskriminierung wirkt sich gesundheitlich negativ auf die psychische und physische Gesundheit aus, wobei tägliche Stressfaktoren wie zum Beispiel „daily hassles" (Sticheleien) sich negativ auf die Lebenszufriedenheit auswirken. Dabei gehört die Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft zu den häufigsten Beschwerden in der Bundesrepublik Deutschland. Vor allem, wenn die Namen auf eine orientalische Herkunft schließen lassen, gibt es noch gewisse Unterschiede, während es Personen mit europäischen oder besser gesagt „offensichtlich christlichen" Wurzeln nicht mehr wirklich schwer haben.

123recht.de: Werden auch Menschen diskriminiert, die schon lange in Deutschland wohnen?

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy: Ja. Auch deutsche Staatsbürger, so wie z.B. all diejenigen, die bereits in Deutschland geboren wurden oder die bereits im Kindesalter nach Deutschland immigrierten, sind Diskriminierungen ausgesetzt. Gerade diese Menschen, die bereits integriert sind, fühlen sich plötzlich nicht mehr zugehörig, was besonders schwierig sein kann, da gerade sie keine weitere Heimat mehr haben, außer das Land in dem sie aufgewachsen sind.

Keine Beweislastumkehr bei Diskriminierung

123recht.de: Wie können Betroffene sich rechtlich wehren?

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy: Der richtige Umgang bei einer solchen rechtlichen Auseinandersetzung ist teilweise bereits festgelegt worden. So hat die Partei, die eine Diskriminierung in einem Streitfall geltend machen möchte, Indizien vorzulegen, die auf eine benachteiligte Behandlung schließen lassen. Entsprechend hat die Gegenseite die Beweislast dafür zu tragen, dass kein derartiger Verstoß vorgefallen ist. Die Beweislast ist damit zu Gunsten desjenigen, der sich auf die Rechte aus dem AGG beruft, erleichtert und sie wird nicht sofort umgekehrt.

123recht.de: Können Sie uns ein konkretes Beispiel aus der Praxis geben?

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy: Hier können wir ein vor kurzem gefälltes Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg (25 C 357/14) näher betrachten, bei dem eine Vermieterin zur Zahlung von 30.000 Euro wegen Benachteiligung aufgrund der Herkunft verurteilt wurde. In dieser wegweisenden Entscheidung wurde festgehalten, dass die Vermieterin, die ihren langjährigen türkischstämmigen Mietern (einer muslimischen Familie mit drei Kindern) die Miete solange erhöhte, bis die Familie sich dazu gezwungen fühlte, auf Grund von überteuerten Kosten aus der Wohnung auszuziehen, gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot "Verbot der Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft" des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (gemäß §19 Abs. 2 AGG) verstoßen hatte.

Während die Vermieter die Miete für die Mietparteien mit deutscher Herkunft nur einmalig erhöht hatten, fühlten sich die Kläger, die eine fast identische Wohnung wie ihre Nachbarn angemietet haben, diesen gegenüber ungleich behandelt. Auch andere muslimische Parteien waren mit plötzlichen zusätzlichen Mietkosten, die innerhalb weniger Monate erhöht wurden, konfrontiert, während alle anderen deutschstämmigen, bzw. mitteleuropäischen Mieter fast gleicher Wohnungen nicht davon betroffen waren.

Vom Gericht berücksichtigt wurde dabei auch die Tatsache, dass die Kinder der Kläger ebenso von dieser Diskriminierung betroffen sind und „nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Erfahrung auf Dauer negativ auf ihre besonders sensible persönliche Entwicklung sowie auf das Bild von sich selbst und ihrer Rolle in der Gesellschaft der Bundesrepublik auswirken wird."

Es wurde außerdem festgestellt, dass kein einziger der zahlreichen Nachmieter (aufgrund der Mieterhöhungen kündigten insgesamt 17 Parteien ihre Wohnungen, davon 13 mit arabischer und türkischer Zuwanderungsgeschichte) orientalischen Hintergrund hatte. Für das Gericht war offensichtlich, dass die Vermieter ihre Mietparteien anhand ihrer Herkunft und dem hiermit im Zusammenhang stehenden kulturellen Hintergrund ausgesucht hatten, da sie befürchteten, dass durch Mieter türkisch-orientalischer Herkunft bzw. arabischer Herkunft eine Abwertung der Wohnanlage entstehen könnte.

"Diskriminierung auf Wohnungsmarkt ist keine Seltenheit"

123recht.de: Ist das ein Einzelfall?

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy: Diskriminierung auf dem umkämpften Wohnungsmarkt ist keine Seltenheit, weswegen diese Entscheidung ein wichtiger Wegweiser für die zukünftigen Auseinandersetzungen darstellen könnte. Jede Art von Diskriminierung verletzt die Menschenwürde der Betroffenen und hinterlässt bleibende Schäden, die sich auf das weitere Miteinanderleben der Opfer mit all den anderen Mitgliedern unserer Gesellschaft negativ auswirken können. Deshalb verweist das Gericht in dem genannten Fall hinsichtlich der Höhe der Entschädigung auf die Antirassismusrichtlinie der EU. Um Betroffene von weiteren Ungleichbehandlungen dieser Art zu schützen und die Entstehung der Probleme nachhaltig zu verhindern, müsste Diskriminierung abschreckend sanktioniert werden.

123recht.de: Fördert Deutschland die Integration nicht stark genug?

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy: Es ist bedauernswert, dass im Integrationsplan der Bundesregierung immer noch die möglichen effektiven Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung nicht erwähnt werden. Der Begriff Diskriminierung wurde im Fallrecht des EGMR einheitlich ausgelegt. Der Gerichtshof hat erklärt, er könne keinen Grund erkennen, im Kontext von Artikel 1 des Protokolls Nr. 12 von dieser festgelegten Auslegung abzuweichen. Aufgrund der Tatsache, dass jede Diskriminierung wegen der Gründe durch Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) und durch das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) verboten ist, sollte Deutschland keine Überprüfung durch den EGMR in diesem Bereich fürchten. ECRI fordert daher Deutschland auf, ein Beispiel auf internationaler Ebene zu setzen und das Protokoll Nr. 12 zu ratifizieren. Trotz der Empfehlung von ECRI seit Jahren hat Deutschland bisher noch nicht das Protokoll Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert.

Opfer von Rassismus bekommen in Deutschland zu wenig Unterstützung

123recht.de: Mit welcher Folge?

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy: Im Bereich Aufstachelung zum Hass gibt es einen erheblichen Grad von Straffreiheit. 2012 hat es der deutsche Bundesrat zum wiederholten Versuch versäumt, das rassistische Motiv als strafverschärfenden Umstand in das Strafgesetz aufzunehmen. In Deutschland fehlt es den Opfern von rassistischen Taten oder von Rassendiskriminierung immer noch an effektiver Unterstützung seitens der staatlichen Stellen, z. B. aufgrund von Racial Profiling. Den Fachorganen der Bundesländer fehlt es an den erforderlichen Ressourcen, um in ganz Deutschland wirksam zu agieren, und die meisten Bundesländer haben kein Fachorgan.

Seit der Wiedervereinigung ist die Zahl der Morde und das Ausmaß von Gewalttaten, die durch Rassismus motiviert werden, gestiegen. Es gibt keine verlässliche statistische Methode, um das Ausmaß der durch Rassismus motivierten Gewalt und Hassreden zu messen. Die hohe „Untererfassung" von Straftaten, die mit Rassismus verbunden sind, spiegelt ein mangelndes Vertrauen seitens der schutzbedürftigen Gruppen im Hinblick auf die Wirksamkeit von Strafverfahren wider, die von der Polizei und der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Diese Ineffektivität wurde durch die Versäumnisse bei den Ermittlungen über die Morde unterstrichen, die vom Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) begangen wurden. Ein rassistisches Motiv wird nur in einer verschwindend geringen Zahl von Urteilen angeführt.

Deswegen gilt: Solange im Namen des Rechts das Unrecht ausgesprochen wird, ist die Ursache des Unrechts zu beseitigen.

123recht.de: Herr Iranbomy, vielen Dank!


Das Interview wurde mit dem deutsch-iranischen Rechtsanwalt Dr. phil. Dr. jur. Seyed Shahram Iranbomy geführt. Als Anti-Diskriminierungsbeauftragter des Stadtelternbeirats Frankfurt am Main berät der international erfahrene, zweifache Doktor und Rechtsanwalt Regierungsstellen und Bundestagsabgeordnete, sowie Opfer von Rassismus. Er verhandelt Rechtsgebiete wie Hochschulrecht, Schulrecht, Familienrecht und Strafrecht, aber auch das Gleichbehandlungsgesetz. Dr. Dr Iranbomy bietet mit seinen breitgefächerten juristischen und sozialpsychologischen Konfliktmanagmentmethoden als internationaler Schlichter auch islamisches Familienrecht und iranisches Erbrecht in Dubai, Washington D. C und Tehran.

Dr. Dr. Iranbomy
Rechtsanwalt ohne Grenzen
Antidiskrimierungsechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt - Islamexperte
Leserkommentare
von Mathias.183 am 28.01.2015 17:06:24# 1
Die Fiktion kann helfen, aber die Realität ist anders. In unserer deutschen Gesellschaft empfinden rund 42 Millionen Erwachsene deutsche sich nicht mit der Politik der Bundesregierung einverstanden. Die ausländischen Menschen werden von vielen als Störung in unserem Land verstanden. Was würden geschehen, wenn bei der nächsten Wahl wirklich alle die richtige deutsche Partei wählen würden. Einen solchen Massen Exodus kann das deutsche Volk nicht mehr tragen. Das hat mit Rassismus nichts zu tun.
    
von Amba am 05.02.2015 15:13:48# 2
Der vorangegangene Kommentar ist mehr als hanebüchen! Von welchem Massenexodus wird hier geredet? Allerdings sind mir selbst schon Fluchtgedanken in den Sinn gekommen, angesichts des Pegida-Wahnsinns. Ein besseres Beispiel, wie Recht Herr Dr. Iranbomy mit seinen Hinweisen auf volkswirtschaftliche Schäden hat, konnte man sich nicht vorstellen! Wie gut wäre es zudem, wenn die Deutschen, die "mit der Politik der Bundesregierung nicht einverstanden" sind, diese Unzufriedenheit auf demokratische Weise ausdrücken würden, statt die Schuld "den ausländischen Menschen, die sie als Störung in diesem Land" ansehen, anzulasten! Leider, und das zeigt nicht nur meine eigene Erfahrung, sind diese "Kräfte" unbelehrbar, Argumenten überhaupt nicht zugänglich und leider auch nicht sehr gebildet. Der Hass bleibt dumpf, da nur gespürt, aber nicht der richtigen Ursache zugewiesen, sondern lediglich auf den vermeintlich Schwächeren gerichtet. Das nenne ich momentan "armes Deutschland". Andererseits - und das ist positiv - werden andere Kräfte mobilisiert, die sich herausgefordert fühlen, jetzt endlich Farbe zu bekennen, und das auch vermehrt tun!
    
von Mathias.183 am 05.02.2015 15:35:07# 3
Ich habe nichts gegen Ausländer. Die Menschen in unserem Lande haben jedoch Angst vor dem Islam, weil Terrorakte im Namen des Islam verübt werden. Ein Maulkorb in unserem Land, dass wir Deutsche nicht reden dürfen, weil unsere Meinung einigen Leute nicht passt, kann vom Volk nicht akzeptiert werden. Eine breite Bewegung in unserer Gesellschaft ist gegen die religiöse kulturelle und politische Überfremdung. Daher kommen die Menschen zu Tausenden auf die Straße. Die Abendländliche Tradition ist vor dem Untergang zu retten. Lass uns mit dem elend der Welt in Ruhe.
    
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