Diskriminierung bei Schwangerschaft

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BAG entscheidet zur Diskriminierung einer Schwangeren, wenn diese bei Beförderung übergangen wird (BAG, 27.1.2011 - 8 AZR 483/09)

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte über die Klage einer Arbeitnehmerin zu entscheiden, die als Abteilungsleiterin beschäftigt war. Als eine Beförderungsstelle frei wurde, entschied sich der Arbeitgeber für einen Mann und nicht die damals schwangere Klägerin. Bei der Bekanntgabe der Entscheidung wurde die Klägerin auf Ihre Schwangerschaft angesprochen, so dass zu vermuten stand, dass die Beförderung aufgrund der Schwangerschaft nicht erfolgte. Die Klägerin verlangte daher Entschädigung wegen Diskriminierung.

Das BAG entschied, die Klägerin habe neben der Schwangerschaft ausreichend zusätzliche Tatsachen vorgetragen, die auf eine geschlechterspezifische Benachteiligung hinweisen. An diesen Tatsachenvortrag seien keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.

(BAG, 27.1.2011 - 8 AZR 483/09)

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