Direktionsrecht Arbeitgeber/ALG1

18. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Elly_Pirelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)
Direktionsrecht Arbeitgeber/ALG1

Hallo Ihr,

ich bin schon länger krankgeschrieben und wurde nun von der Krankenkasse ausgesteuert und beziehe jetzt ALG1. Ich stehe noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.

Um ALG1 zu bekommen, hat das Arbeitsamt mit meinem Arbeitgeber besprochen, dass er auf das Direktionsrecht verzichtet.

Nun soll ich mich ja vom Arbeitsamt aus neu bewerben, weil eine Rückkehr in meinen alten Beruf nicht mehr in Frage kommt.

Wie verhält es sich, wenn ich nun einen neuen Job finde? Muß ich dann erst mein altes Arbeitsverhätlnis kündigen? Wie sieht es aus, wenn ich einen Minijob neben meinem Arbeitslosengeld auf 165 €-Basis ausübe? Muß ich dann kündigen?

Laut einem Urteil aus 2009 steht einem ja Urlaubsanspruch auch für die Zeit zu, in der man krankgeschrieben ist und das Arbeitsverhältnis ruht. Wie sieht es da jetzt in der Zeit aus, wo mein Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht verzichtet? Läuft der Urlaubsanspruch da auch weiter?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen!

Danke schonmal im Voraus fürs Lesen!

Elly :-)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Elly_Pirelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Schon 57 Aufrufe und keiner weiß Rat?

Hat denn niemand von Euch Erfahrungen damit?

Wenn irgendjemand irgendwas weiß, bitte antwortet doch!

Danke!

LG Elly_Pirelly

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Meinen Sie mit dem Direktionsrecht, auf das der AG verzichtet, dass Sie unwiderruflich freigestellt sind?
Sind Sie zur Zeit krankgeschrieben?


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9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elly_Pirelly
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Hamburgerin01,

ja, ich bin seit 1,5 Jahren krankgeschrieben und nun von der Krankenkasse ausgesteuert worden. Deswegen beziehe ich jetzt ALG1, weil ich für meinen Beruf noch nicht wieder arbeitsfähig bin.

Das Arbeitsamt hat es mir so erklärt, dass mein Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht verzichtet. Das scheint wohl ein üblicher Vorgang zu sein?

Würde mich sehr freuen, wenn Sie mir da mehr zu sagen können.

LG Elly_Pirelly

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Solange Sie krankgeschrieben sind, verfällt der Urlaubsanspruch nicht. Da ein AG sowieso kein Direktionsrecht ausüben kann, wenn jemand krankgeschrieben ist, ist die ganze Angelegenheit etwas unverständlich.

Während Sie bei einem AG krankgeschrieben sind können Sie keinen neuen Job bein einem anderen AG annehmen, davor muß das Arbeitsverhältnis beendet sein.

Fragen zu Nebenjob und Alg gehören eher ins Forum Sozialrecht.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Problemfall_17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Elly,

leider keine Antwort, sondern eine Frage zu Deiner Ausgangssituation:
'Ich stehe noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
Um ALG1 zu bekommen, hat das Arbeitsamt mit meinem Arbeitgeber besprochen, dass er auf das Direktionsrecht verzichtet.'

Verstehe ich das richtig, dass die Agentur für Arbeit das für Dich geregelt hat? Ich befinde mich ebenfalls in ungekündigtem Arbeitsverhältnis und werde nun ausgesteuert. Nach übereinstimmender Beurteilung durch Psychiater und Entlassbrief aus der Reha ist eine Rückkehr in die alte Firma aus medizinischen Gründen zu verneinen. In meinem Fall verlangt jedoch die Agentur für Arbeit von mir, das mit dem Arbeitgeber abzuklären und diese Verzichterklärung vorzulegen. Ein Mustertext oder Formulare wurden mir hierfür nicht zur Verfügung gestellt. Erschwerend kommen bei mir unüberbrückbare Differenzen/Konfliktsituation zu meinem Noch-Chef hinzu, die mich an seiner Zustimmung zweifeln lassen, wenn dieses Ersuchen nicht durch Formulare als übliches Prozedere für meinen Fall ausgewiesen wird oder von offizieller Seite, wie der Agentur für Arbeit, direkt kommt...

Liegt Dir Schriftverkehr zwischen der Agentur für Arbeit und Deinem Arbeitgeber vor, dass Du mir hier vielleicht den Titel eines Formblattes der Agentur für Arbeit nennen kannst oder weiß sonst jemand hier, ob es da ein Formular gibt, das ich meinem Chef übersenden kann?

Habe bei meinen Internetrecherchen gefunden, dass der Arbeitgeber in der Arbeitsbescheinigung nach §312 (SGB III) in dem Freitextfeld unter Ziffer 10 einen Verzicht hätte vermerken können. Aber zum einen liegt mir dieses Formular bereits ausgefüllt vor (der Zug ist also bereits abgefahren) und zum anderen ist in der mir vorliegenden Version der Block unter Ziffer 10 anders und ohne Freitextfeld aufgebaut....



-- Editiert von Problemfall_17 am 24.02.2017 10:32

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ich glaube nicht dass Du nach 6 Jahren noch eine Antwort vom damaligen TE erwarten kannst ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Problemfall_17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Osmos,

Du hast wahrscheinlich recht. Ich habe mir das auch zuvor überlegt, da der Thread vom 03/11 ist. Aber vielleicht erhält Sie ja immer noch E-Mail-Benachrichtigung, wenn es im von ihr erstellten Thread einen neuen Eintrag gibt. Oder vielleicht stolpern andere genau wie ich mit artverwandten Problemen per Suchmaschine auf diesen Thread, die Auskunft geben können. Ein Versuch war das wert.

Bitte eröffnen Sie einen eigenen Thread. Dieser wird geschlossen. Die Moderation

-- Editiert von Moderator am 24.02.2017 15:42

2x Hilfreiche Antwort

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