Differenzbesteuerung bei Neuware aus EU?

5. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kriu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Differenzbesteuerung bei Neuware aus EU?

Hallo,

ich betreibe derzeit eine kleine Importfirma für Flaggen aus England. Leider ist es bürokratisch sehr aufwendig, dort einzukaufen. Jedenfalls bezahle ich die englische Umsatzsteuer VAT.

Ich würde gerne die Differenzbesteuerung anwenden und habe nun
den § 25a Differenzbesteuerung mehrmals durchgelesen und nirgendwo finden können, dass es nicht für Neuware gilt.

Wie ist die gesetzliche Definition von "Wiederverkäufer"? Nur da bin ich unsicher, und andere Beiträge im Netz auch.

Danke


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Die Differenzbesteuerung gilt grunssätzlich für gebrauchte Gegenstände, obwohl die Eigenschaft "gebraucht" extra nicht genannt wurde, um Problme und Abgrenzungsschwierigkeiten vom vorneherein zu vermeiden.

Wenn du allerdings die DB für neue Ware anwenden möchstest, dann mußt du eine getrennte Aufzeichnung führen. Neben den allgemeinen Aufzeichnungen in § 22 UstG musst du ahc besondere Aufzeichnungen führen.

§ 25a Abs.6 :

Wendet der Wiederverkäufer neben der Differenzbesteuerung die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften an, hat er getrennte Aufzeichnungen zu führen.

diese sind:

-Einkaufspreis
-Verkaufspreis
-Bebessungsgrundlage (Verkaufspreis - Einkaufspreis)Umsatzsteuer ist dabei herauszunehmen.


quote:
Wie ist die gesetzliche Definition von "Wiederverkäufer"?


eine gesetzliche definition steht in § 25a Abs. 1 S.1 UstG:

Der Unternehmer ist ein Wiederverkäufer. Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert


Aber lohnt sich das wirklich für dich, wenn du die DB anwendest??

oder hast du so gedacht: wenn ich die Ware aus UK kaufe, dann nehme ich die VAT raus und zahle hier Ust nur auf den Unterschiedbetrag zwischen dem Einkaufspreis ( also Einkaufspreis -VAT) und dem verkaufspreis in Deutschland?


Gruß

leon

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"Du hast das Recht zu wissen, ob du recht hast"

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Warum bezahlst du überhaupt VAT? Hast du keine USt-ID-Nr.?

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