Dienstreisen am Wochenende ohne Bezahlung

23. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
einsamer_consultant
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstreisen am Wochenende ohne Bezahlung

Hallo,

als technischer Consultant bin ich rund um die Welt für ein großes Unternehmen tätig.

Mein Arbeitgeber verlangt jedoch, dass wir Sonntags zum Kunden fliegen und häufig landen wir vom Freitagseinsatz auch erst Samstags morgens wieder in Europa und müssen dann noch mit dem Zug nach Hause.

Kurz gesagt, vom Wochenende bleiben häufig nur wenige Stunden übrig, die mit Wäschewaschen verbracht werden.

Der Arbeitgeber weigert sich jedoch, die Reisezeit zu vergüten. Freizeit wäre uns hier ja sogar lieber als Geld.

Meine Kollegen und ich sind im Schnitt an 35 Wochenenden im Jahr nicht vollumfänglich zu Hause.

Die meisten Kollegen halten das maximal 2-4 Jahre durch.

Der Betriebsrat sagt, es zählt nicht als Arbeitszeit, da wir mit Bahn bzw. Flieger reisen, statt mit dem Auto.
Der Betriebsrat sagt auch, dass sei keine Sonntagsarbeit.

Wir hätten gerne, dass unserer Einsätze von dienstags bis donnerstags statt von montags bis freitags geplant werden.
Haben wir da irgendeine Chance Freizeit einzufordern?

-- Editier von einsamer_consultant am 23.03.2017 12:20

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von einsamer_consultant):
Wir hätten gerne, dass unserer Einsätze von dienstags bis donnerstags statt von montags bis freitags geplant werden.
Haben wir da irgendeine Chance Freizeit einzufordern?

Kommt ganz darauf an wie unersetzlich ihr für die Firma seit. Und natürlich wie das beim Kunden ankommt, wenn die Projekte plötzlich 30% länger dauern als bei der Konkurrenz.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ich fürchte, dass das schlecht aussieht. Selbst der Betriebsrat unterstützt einen da nicht.
Die Planung der Kundeneinsätze liegt beim Arbeitgeber.
Die Unannehmlichkeiten sollten im Grundgehalt Berücksichtigung finden; das müsste man als Arbeitnehmer dann verhandeln oder sich auch etwas anderes suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das ist der Stand der Dinge, dass Reisezeit nicht Arbeitszeit ist. Allerdings liegen die Dinge bei euch doch insofern anders, als ihr offenbar erhebliche Zeiten im Flieger verbringt, wohl deutlich mehr als AN, die im Land unterwegs sind. Insofern solltet ihr euren BR zur Brust nehmen, am besten gemeinsam. Der BR kann und sollte eine DV auf den Weg bringen, die für diese Belastung einen Nachteilsausgleich schafft.

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