Dienstleistungvertrag Datum

12. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
prcl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstleistungvertrag Datum

Guten Tag,

Ich habe eine kleine Dienstleistungsfirma und ich bin gesetzlich verpflichtet Verträge mit meinem Kunden anzuschließen.

Ich habe habe ein Paar Kunden die schon lange bei mir sind, aber wir haben kein Vertrag unterschrieben. Wenn ich den Vertrag heute mache, was für Datum darf ich schreiben, heutige Datum, oder der Datum wann die erste Dienstleistung statt gefunden hat.

Nur klar zu stellen, es geht um eine wiederkehrende (regelmässige) Dienstleistung.

Vielen Dank

-- Editiert von Moderator am 14.05.2017 15:28

-- Thema wurde verschoben am 14.05.2017 15:28

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von prcl):
ich bin gesetzlich verpflichtet Verträge mit meinem Kunden anzuschließen.

Da es einen Kontrahierungszwang nur in wenigen Ausnahmefällen gibt, würde mich mal die Rechtsgrundlage dieser Verpflichtung intereesieren.



Zitat (von prcl):
Wenn ich den Vertrag heute mache, was für Datum darf ich schreiben, heutige Datum, oder der Datum wann die erste Dienstleistung statt gefunden hat.

Man schreibt neben die Unterschriften das Datum wann die Unterschrift geleistet wurde und in den Vertrag seit wann dieser Vertrag besteht.
Mag aber sein das bei Dir Ausnahmen gelten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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