>Dienstleistungsvertrag
Liest sich schon mal gut.
Ich sehe spontan nichts was die Klauseln ungültig erscheinen lässt.
Sie dürften also anwendbar sein.
quote:
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben,
Wurde dem Auftraggeber genau mitgeteilt welche Unterlagen das sind und wann/bis wann die Übergabe der jeweiligen Unterlagen erfolgen soll?
Falls ja, wie sah dies aus?
Wurde dies Mitteilung gerichtsfest (Zugangsnachweis) gemacht?
Wenn ja welche Art von Zugangsnachweis?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
von Harry van Sell am 17.07.2011 23:53
Status: Tao (17168 Beiträge)
Userwertung:
2,9
(von 507 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden