Diebstahl&Anklageschrift
Hallo,
ich (17) habe vor einer gewissen Zeit in einer Kaufhalle in 3 verschiedenen Geschäften Sachen diebstahl begangen und beim 3. Geschäft wurde ich erwischt(insgesamt ca.300€).
Und habe jetz eine Anklageschrift erhalten wo steht:
Diebstahl in 3 Fällen gemäß
§§
242 Abs. 1,
248a,
53 StGB, §§
1,
3 JGG.
Und "Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen."
Was muss ich jetz machen?
Kann ich irgendwie die eine Woche frist nutzen und die Eröffnung des Hauptverfahrens einstellen?
Ich habe ziemliches Pech, da die 3Geschäfte in einem einkaufszentrum liegen haben sie sich gegenseitig informiert.
Ich habe die Tat gestanden und mich auch schuldig gefühlt, aber ich hatte nicht genug Geld dabei um die Prämie zu zahlen.
Und das größte Problem ist meine Mutter ist alleinerziehend mit 2 Kindern ich habe es mir nicht getraut ihr die Wahrheit zu erzählen.
Ich hatte viel glück da ich und meine Familie ausländisch sind und meine Mutter nicht viel Deutsch versteht konnte ich es doch irgendwie bis jetz durchbringen ohne das sie es weis.Den wenn sie es wüsste gäbe es mehr als ärger!
Ich will nur verhindern aufs Gericht gehen zu müssen wegen meiner Mutter, da ich 17 bin muss sie ja als Erziehungsberechtigte mit, oder kann ich im Falle einer Gerichtsverhandlung alleine hingehen?
Kann ich da was unternehmen um nicht aufs Gericht gehen zu müssen?
Wie wird meine Strafe aussehen? Ich bin bereit sie zu zahlen (in raten) jedoch will ich Gerichts- verhandlungen und solche Sachen meiden.
Ich brauche schnell unbedingt Hilfe!
Bitte helfen Sie mir!
Vielen Dank im vorraus!!
-- Editiert von tony44 am 11.09.2008 22:48:42
von tony44 am 11.09.2008 21:53
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>Diebstahl&Anklageschrift
Ich muß hier ein wenig korrigieren.
Die Mutter (bzw. der Erz. Berechtigte bei unter 18jährigen) soll in der Regel zur Verhandlung geladen werden und muß dort auch erscheinen [vgl.
§ 50(2) JGG]. Zur JGH muß niemand mit.
Ansonsten ist alles richtig, was mümmel sagte. Die Verhandlung wirst Du nicht verhindern können. Vielleicht solltest Du Deine Mutter frühzeitig informieren.
von !!Streetworker!! am 12.09.2008 15:35
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>Diebstahl&Anklageschrift
ärtlichen artest?
also meine Mutter ist chronisch krank sie hat depressionen und schlaflosigkeit sie ist auch arbeitsunfähig.
Kann ich da einfach zum gericht gehn und da sagen meine mutter kann nicht kommen sie ist krank und ihr herz hält sowas ne aus und so wegen ihrer krankheit...
ginge das?
ich kanns meiner mutter unmöglich erzählen sie ist so schon krank und so das geht ne gut aus...
(achja meine mutter hat viele berichte über ihre
Krankheit usw. die könnte ich doch als beweis nehmen falls das gericht was fordert oder?)
Ich hab angst vorm gericht wie verläuft es da so werde ich aufgefordert was zu machen?
von tony44 am 12.09.2008 23:22
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