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Diebstahl&Anklageschrift

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Diebstahl&Anklageschrift

Hallo,

ich (17) habe vor einer gewissen Zeit in einer Kaufhalle in 3 verschiedenen Geschäften Sachen diebstahl begangen und beim 3. Geschäft wurde ich erwischt(insgesamt ca.300€).
Und habe jetz eine Anklageschrift erhalten wo steht:

Diebstahl in 3 Fällen gemäß
§§242 Abs. 1, 248a, 53 StGB, §§ 1, 3 JGG.
Und "Ich erhebe die öffentliche Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen."

Was muss ich jetz machen?
Kann ich irgendwie die eine Woche frist nutzen und die Eröffnung des Hauptverfahrens einstellen?

Ich habe ziemliches Pech, da die 3Geschäfte in einem einkaufszentrum liegen haben sie sich gegenseitig informiert.
Ich habe die Tat gestanden und mich auch schuldig gefühlt, aber ich hatte nicht genug Geld dabei um die Prämie zu zahlen.

Und das größte Problem ist meine Mutter ist alleinerziehend mit 2 Kindern ich habe es mir nicht getraut ihr die Wahrheit zu erzählen.
Ich hatte viel glück da ich und meine Familie ausländisch sind und meine Mutter nicht viel Deutsch versteht konnte ich es doch irgendwie bis jetz durchbringen ohne das sie es weis.Den wenn sie es wüsste gäbe es mehr als ärger!

Ich will nur verhindern aufs Gericht gehen zu müssen wegen meiner Mutter, da ich 17 bin muss sie ja als Erziehungsberechtigte mit, oder kann ich im Falle einer Gerichtsverhandlung alleine hingehen?
Kann ich da was unternehmen um nicht aufs Gericht gehen zu müssen?
Wie wird meine Strafe aussehen? Ich bin bereit sie zu zahlen (in raten) jedoch will ich Gerichts- verhandlungen und solche Sachen meiden.

Ich brauche schnell unbedingt Hilfe!
Bitte helfen Sie mir!

Vielen Dank im vorraus!!






-- Editiert von tony44 am 11.09.2008 22:48:42


von tony44 am 11.09.2008 21:53
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>Diebstahl&Anklageschrift
Hi,

die Eröffnung des Hauptverfahrens kannst Du nicht vermeiden und eine Gerichtsverhandlung auch nicht. Allerdings mußt Du Deine Mutter auch nicht zur Verhandlung mitbringen. Als Strafe würde ich mal mit Sozialstunden oder Wochenendarrest rechnen.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 12.09.2008 13:05
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>Diebstahl&Anklageschrift
es kann sein das deine Mutter vom Jugendamt geladen wird. Denn da du unter 21 Jahre sogar unter 18 Jahre bist, kann es sein das die Jugendgerichtshilfe dich und deine Mutter zum Gespäch läd.

Du musst aufjedenfall zur Jugendgerichtshilfe.


von speedydriver am 12.09.2008 13:29
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>Diebstahl&Anklageschrift
Hi,

na ja, er muß da nicht hin, aber ich kann es nur empfehlen, zur JGH zu gehen. Was die Mutter anbelangt - vielleicht wurde sie sogar schon informiert, aber sie konnte das halt nicht lesen...Ansonsten pflegen Mütter sich ja meist zu wundern, wenn die Kinder einen Brief von der Jugendstaatsanwaltschaft kriegen.

Gruß vom mümmel


von muemmel am 12.09.2008 13:39
Status: Tao (8913 Beiträge)
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>Diebstahl&Anklageschrift
Ich muß hier ein wenig korrigieren.

Die Mutter (bzw. der Erz. Berechtigte bei unter 18jährigen) soll in der Regel zur Verhandlung geladen werden und muß dort auch erscheinen [vgl. § 50(2) JGG]. Zur JGH muß niemand mit.

Ansonsten ist alles richtig, was mümmel sagte. Die Verhandlung wirst Du nicht verhindern können. Vielleicht solltest Du Deine Mutter frühzeitig informieren.


von !!Streetworker!! am 12.09.2008 15:35
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>Diebstahl&Anklageschrift
na toll...

und was ist wenn meine Mutter an dem Tag krank ist?

also wenn ich das aufm Gericht sage?

Und was meint Ihr mit wochenendarest?


von tony44 am 12.09.2008 15:56
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>Diebstahl&Anklageschrift
und was ist wenn meine Mutter an dem Tag krank ist?

Dann muß sie ein ärtzliches Attest über die Krankheit beim Gericht vorlegen.

Und was meint Ihr mit wochenendarest?

Ein Wochenendarrest ist das, was der Name schon aussagt: 1 (oder 2) Wochenenden in den Arrest (also in die Jugendarrestanstalt = Knast)


von !!Streetworker!! am 12.09.2008 16:22
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>Diebstahl&Anklageschrift
quote:

Dann muß sie ein ärtzliches Attest über die Krankheit beim Gericht vorlegen.

Sofern das Gericht ordentlich arbeitet ja.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"


von Mahnman am 12.09.2008 16:39
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>Diebstahl&amp;Anklageschrift
ärtlichen artest?

also meine Mutter ist chronisch krank sie hat depressionen und schlaflosigkeit sie ist auch arbeitsunfähig.
Kann ich da einfach zum gericht gehn und da sagen meine mutter kann nicht kommen sie ist krank und ihr herz hält sowas ne aus und so wegen ihrer krankheit...
ginge das?

ich kanns meiner mutter unmöglich erzählen sie ist so schon krank und so das geht ne gut aus...

(achja meine mutter hat viele berichte über ihre Krankheit usw. die könnte ich doch als beweis nehmen falls das gericht was fordert oder?)

Ich hab angst vorm gericht wie verläuft es da so werde ich aufgefordert was zu machen?



von tony44 am 12.09.2008 23:22
Status: Stift (31 Beiträge)
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>Diebstahl&amp;Anklageschrift
ginge das?

Nein, das ginge nicht. Die Gerichte sind auch nicht blöd. Meinst Du, Du bist der einzige der seinen Eltern gegenüber seine Straftaten verschweigen will? Das kennen die in- und auswendig Es muß eine Bescheinigung vom Arzt vorgelegt werden, dass Deine Mutter an genau diesem Tat krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, zum Gericht zu kommen. So sagt es jedenfalls das Gesetz aus. Das einzige was Du versuchen kannst, ist bei Gericht anzurufen und über das Aktenzeichen herauzubekommen, welcher Richter zuständig sein wird, und den bitten auf die Ladung Deiner Mutter von vornherein zu verzichten. Ob das Erfolg haben wird, kann man vorher nicht sagen. Die 2. Möglichkeit wäre, dass mit dem Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, zu dem Du vor der Verhandlung noch eine Einladung bekommen wirst, zu besprechen. Vielleicht kann der Dir helfen.

achja meine mutter hat viele berichte über ihre Krankheit usw. die könnte ich doch als beweis nehmen falls das gericht was fordert oder?

Nein, wie gesagt.

Ich hab angst vorm gericht wie verläuft es da so werde ich aufgefordert was zu machen?

Tja, das ist auch der Sinn der Sache. Evtl. überlegst Du Dir dann ja nächstes Mal vorher, ob Du wieder Straftaten begehst, wenn Du weißt wie und wo es endet. Ansonsten reißt Dir da niemand den Kopf ab. Du kannst halt nochmal erzählen, warum du geklaut hast usw. Richter und Staatsanwalt werden Dir Fragen stellen. Die brauchst Du einfach nur beantworten. Das wirst Du schon hinbekommen.




von !!Streetworker!! am 13.09.2008 09:18
Status: Tao (17083 Beiträge)
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>Diebstahl&amp;Anklageschrift
aber es wäre möglich das ich alleine auf das gericht gehen kann oder?

und ich brauche keinen anwalt oder so ne?
die sache ist ja eindeutig denk ich....


von tony44 am 16.09.2008 07:34
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