Hallo,
im fiktiven Fall wurde Werkzeug aus der Garage gestohlen (Einbruch), welcher der Eigentümer für seine Arbeit (selbstständig) braucht. Die Versicherung zieht das ganze schön in die Länge.
Eigentliche Frage, muss die Hausrat für den Verdienstausfall aufkommen? (Folgeschaden wenn man das so bezeichen kann)
Diebstahl von Werkzeug --Verdienstausfall gelten machen?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Zitat:Eigentliche Frage, muss die Hausrat für den Verdienstausfall aufkommen?
Keine Ahnung, wir wissen ja nicht was Du für vertragliche Vereinbarungen mit der Versicherung abgeschlossen hast.
In der Regel gibt es für solche Fälle seperate Versicherungen welche Verdienstausfall abdecken.
Um was für eine Versicherung handelt es sich?
und was hält VN von einer Ersatzbeschaffung ab?
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Hallo,
hast du bei der Ganzen Angelegenheit auch deine Schadensminderungspflicht bedacht?
Wenn du Verdienstausfall geltend machen willst, musst du dir eine Frage gefallen lassen undzwar:
Wann hast du dir Ersatz besorgt, zu welchem Zeitpunkt (Du brauchst ja ohnehin neues Werkzeug). Wenn du dafür nicht genügend Geld zur Verfügung hattest, welche Möglichkeiten der Finanzierung hast du versucht?
Bei einem eventuell nötigen Kredit würdest du die entstandenen Mehrkosten dann geltend machen können!
So ganz einfach wird das mit dem Verdienstausfall nicht werden, würde ich mal sagen...
Zitat:welcher der Eigentümer für seine Arbeit (selbstständig) braucht.
Sprechen wir hier über eine private Hausratvers. od. eine sog. Betriebsinhaltsvers.?
ZitatEigentliche Frage, muss die Hausrat für den Verdienstausfall aufkommen? (Folgeschaden wenn man das so bezeichen kann) :
Nein! Für Folgeschäden wie Vermögensschäden kommt eine Sachversicherung nicht auf. Versichert sind neben dem eigentlichen Sachschaden höchstens Kosten.
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