Diebstahl von Werkzeug --Verdienstausfall gelten machen?

8. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ant123
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
Diebstahl von Werkzeug --Verdienstausfall gelten machen?

Hallo,
im fiktiven Fall wurde Werkzeug aus der Garage gestohlen (Einbruch), welcher der Eigentümer für seine Arbeit (selbstständig) braucht. Die Versicherung zieht das ganze schön in die Länge.
Eigentliche Frage, muss die Hausrat für den Verdienstausfall aufkommen? (Folgeschaden wenn man das so bezeichen kann)

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Eigentliche Frage, muss die Hausrat für den Verdienstausfall aufkommen?

Keine Ahnung, wir wissen ja nicht was Du für vertragliche Vereinbarungen mit der Versicherung abgeschlossen hast.


In der Regel gibt es für solche Fälle seperate Versicherungen welche Verdienstausfall abdecken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Um was für eine Versicherung handelt es sich?

und was hält VN von einer Ersatzbeschaffung ab?

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

hast du bei der Ganzen Angelegenheit auch deine Schadensminderungspflicht bedacht?

Wenn du Verdienstausfall geltend machen willst, musst du dir eine Frage gefallen lassen undzwar:

Wann hast du dir Ersatz besorgt, zu welchem Zeitpunkt (Du brauchst ja ohnehin neues Werkzeug). Wenn du dafür nicht genügend Geld zur Verfügung hattest, welche Möglichkeiten der Finanzierung hast du versucht?

Bei einem eventuell nötigen Kredit würdest du die entstandenen Mehrkosten dann geltend machen können!

So ganz einfach wird das mit dem Verdienstausfall nicht werden, würde ich mal sagen...

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#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Zitat:
welcher der Eigentümer für seine Arbeit (selbstständig) braucht.


Sprechen wir hier über eine private Hausratvers. od. eine sog. Betriebsinhaltsvers.?

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#6
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Zitat (von Ant123):
Eigentliche Frage, muss die Hausrat für den Verdienstausfall aufkommen? (Folgeschaden wenn man das so bezeichen kann)

Nein! Für Folgeschäden wie Vermögensschäden kommt eine Sachversicherung nicht auf. Versichert sind neben dem eigentlichen Sachschaden höchstens Kosten.

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