Diebstahl am Einzelhandelarbeitsplatz

28. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Diebstahl am Einzelhandelarbeitsplatz

Hallo folgender Fall:

In einem Einzelhandelsunternehmen bringt die Chefin am frühen Nachmittag die Wocheneinnahmen zur Bank. Diese wurden zuvor gezählt und beliefen sich auf ca. 8000 €. Nachdem sie gezählt wurden, wurden die Einnahmen in die Banktasche gepackt und für eine kurze Zeit in der Handtasche der Chefin aufbewahrt, da Kundschaft im Laden war, die bedient werden musste.

Auf der Bank stellt die Chefin fest, dass ganze 3000,00 € der Einnahmen fehlen. Anschließend stellt sie im Geschäft die anwesenden Mitarbeiterinnen zur Rede und fordert sie auf, ihre Taschen zu leeren. In der Tasche einer Mitarbeiterin findet sich eine größere Summe Bargeld in 10 und 5 €-Scheinen. Die Mitarbeiterin behauptet das Geld in der Mittagspause vom Konto abgehoben zu haben, um damit ihre Miete zu bezahlen. Bei einer weiterführenden Befragung wird sie aufgefordert auch die Taschen ihrer Jacke zu leeren, worin sich eine ebenso große Summe Bargeld befindet, die sie ebenfalls abgehoben haben will. Das gesamte Gespräch findet unter Zeugen statt (drei Angestellte im gleichen Raum).

Die Geschäftsführerin macht nun einen entscheidenen Fehler, in ihrer ersten Wut spricht sie die fristlose Kündigung aus und lässt die Mitarbeiterin mit dem Geld gehen. Sie ruft leider nicht die Polizei.

Am nächsten Morgen wird der Vorfall zur Anzeige gebracht und der Mitarbeiterin schriftlich fristlos wegen des Verdachtes auf Diebstahl gekündigt.

Nun meine Fragen:
1. ermittelt die Staatsanwaltschaft bei einem solchen Vergehen oder muss die Chefin weitere rechtliche Schritte einleiten (Beauftragung eines Rechtsanwaltes)?
2. Ist die fristlose Kündigung haltbar oder läuft sie Gefahr eine Kündigungsschutzklage zu verlieren?
3. Hat sie Aussichten das Geld wieder zu bekommen (wahrscheinlich eher nein, denn die Mitarbeiterin war/ ist chronisch pleite).

Dazu muss man sagen, dass dies nicht der erste Diebstahl gewesen sein kann, denn kleinere Beträge verschwanden immer wieder mal ebenso, wie Waren, was aber von der Chefin nicht eindeutig zugewiesen werden konnte.

-- Editier von s.soeldner am 28.04.2017 13:38

-- Editiert von Moderator am 28.04.2017 15:16

-- Thema wurde verschoben am 28.04.2017 15:16

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

1. Ja, es wird ermittelt.
2. Ja, die dürfte rechtens sein.
3. Keine Ahnung - hellsehen kann hier auch keiner...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
s.soeldner
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke für die rasche Reaktion. Das hilft schon mal weiter. Wahrscheinlich könnte man den entstandenen Schaden zivilrechtlich geltend machen, könnte man das??? Nur wird es schwierig sein, wenn das Gegenüber eben nix hat.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wahrscheinlich könnte man den entstandenen Schaden zivilrechtlich geltend machen, könnte man das??? Nur wird es schwierig sein, wenn das Gegenüber eben nix hat. Sicher könnte man das, und es ist vermutlich auch nicht schwierig - es hilft Ihnen nur nichts, wenn die Dame kein Geld hat. Dann haben Sie halt ein Urteil und können es nicht vollstrecken. Und Geld kostet das natürlich auch. Warten Sie doch erstmal das Strafverfahren ab. Das macht ein Zivilverfahren erstens einfacher und zweitens, mit einigem Glück, kriegt die Dame eine Bewährungsstrafe und die Auflage einer Wiedergutmachung - das motiviert dann ungeheuer, weil bei Nichtzahlung halt die Bewährung futsch ist. Aber ob der Richter eine Bewährungsstrafe verhängt und ob er dann diese Auflage obendraufpackt oder nicht - das kann man nicht vorhersehen und auch nicht beeinflussen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dem Unternehmer fehlt Geld und kündigt einem Mitarbeiter der etwas mehr Geld in der Tasche hat.
Wenn das alles ist was man hat, viel Spass vor dem Arbeitsgericht...

Das kann dann etwas teuer werden für den Arbeitgeber.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38388 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es gibt Verdachtskündigungen. Und wenn die Betroffene wirklich in der Mittagspause diesen Betrag abgehoben hat, dann ist das doch belegbar.

wirdwerden

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