Hallo,
Ich habe volgenes Problem, ich habe einen ehmaligen Nachbar endlich nach 3 Jahren erzählt wer damals sein Keller aufgebrochen und seine ganzen Maschinen rausgeholt hat erzählt, warum nach 3 jahren ? kann ich euch sagen da es mein ehmaiger stoker war und er mich 5 jahre lang nicht in ruhe gelassen hat trotz einsweilige, und jetzt einen neuen partner habe läst er mich jetzt ein dreivietel jahr in ruhe, nun hat mkein emaliger nachbar eine anzeige gemacht und man hat bei meinen emaligen stoker auch das diesgut gefunden, er wurde zur vorladung zu polizei gebeten, und nun habe ich eine vorladung bekommen als beschuldigte er schiebt die ganze sache nun auf mich, und ich habe totale angst was da auf mich zukommen kann, da ich nicht beweisen kann das ich unschuldig bin.
Diebesgut wurde beim täter gefunden nun wird der Zeuge Beschuldigter
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitatwarum nach 3 jahren ? kann ich euch sagen da es mein ehmaiger stoker war :
Das ist ungefähr das Gegenteil von einer guten Begründung. Zumindest wenn der "stoker" ein Stalker sein soll. Ich würde mir dringend eine neue ausdenken.
Zu der Sache kann man rein gar nichts sagen, da man die genaue Aussage des Ex-Stalkers nicht kennt und daher nicht deren Glaubhaftigkeit, sowie deren innere Stimmigkeit und Schlüssigkeit beurteilen kann. Außerdem ist noch die Frage, ob man als Haupt- oder Mittäter beschuldigt wird.
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erst einma Entschuldigung für meine Fehler im Text.
Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen wo drin steht das ich als Beschuldigte vornommen werde
Zitat:Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen wo drin steht das ich als Beschuldigte vornommen werde
Das haben wir verstanden. Das sagt aber nichts darüber aus, ob der Ex-Stalker Dich beschuldigt die Tat alleine begangen zu haben, oder ggf. mit ihm zusammen, oder ggf. Beihilfe geleistet zu haben, oder ihn angestiftet oder begünstigt zu haben.
"Beschuldigter" wäre man in allen diesen Fällen
Man geht davon aus, dass du am Einbruch beteiligt warst, was wohl auch so war. Anderenfalls könntest du nicht so viel von der Tat wissen.
Ein Geständnis könnte die Strafe, die du zu Recht zu erwarten hast, vielleicht ein wenig abmildern.
Der Elefant steht immer noch im Raum. Warum hast Du bisher jemanden geschützt, den Du als Deinen Stalker bezeichnest und gegen den Du sogar gerichtlich vorgegangen bist? Das macht überhaupt keinen Sinn und das wird man Dir auch vorhalten.
Hallo,
Unsinn, man kann die Tat auch einfach nur beobachtet haben. Oder der wirkliche Täter hat darüber berichtet. Oder das Opfer.Zitat:Anderenfalls könntest du nicht so viel von der Tat wissen.
Außerdem weiß ich gar nicht wovon du sprichst, wir lesen hier jedenfalls so gut wie kein Täterwissen.
Trotzdem würde ich dringend davon abraten, den Termin wahrzunehmen. Das macht man schon als Zeuge besser nicht, und als Beschuldigter erst recht nicht. Wenn dann mit Anwalt.
Kannst du das etwas konkretisieren? Also, war der Einbruch in 2013 oder 2014, wobei ich natürlich von einer aktuellen Anzeige in 2017 ausgehe (das wäre ein sehr entscheidender Unterschied). Obwohl, wenn es bereits verjährt wäre, würde die Polizei dann noch ermitteln?Zitat:... nach 3 Jahren erzählt ...
Stefan
Opfer: ehemaliger Nachbar
Tatzeit: vor drei Jahren
Tatort: Kellerraum
Diebesgut: Maschinen
Das ist eindeutiges Täterwissen [Rest editiert - gefährlicher Unsinn]
-- Editiert von Moderator am 14.07.2017 14:58
Quatsch!ZitatDas ist eindeutiges Täterwissen :
ich war weder dabei noch bin ich Täter !
und ich weiß es weil er damit rum geprotzt hat, und mich auch nicht getraut habe etwas zu sagen.
und die tat war 2014, aber mich jetzt hier hinzustellen als wäre ich mitschuldig Danke !
ich wollte eigentlich nur einen rat oder sonst was
ich wollte eigentlich nur einen rat oder sonst was Nicht hingehen und möglichst einen Anwalt nehmen (zumindest für eine Akteneinsicht). Ein Anwalt kostet natürlich Geld...
Wenn mir mein ehem. Nachbar erzählt, dass bei ihm vor 3 Jahren im Keller eingebrochen wurde und die und die Maschinen gestohlen wurden, habe ich noch lange kein Täterwissen.
Täterwissen heißt nicht, "man weiß wer der Täter ist", sondern man weiß Dinge, die nur der Täter wissen kann.
Fakt ist offensichtlich, dass die TE von Anfang an wußte, wer der Täter ist. Das ist aber wie schon gesagt kein "Täterwissen" im eigentl. Sinn und lässt schon gar nicht zwingend auf eine Tatbeteilung schliessen.
Zitat:aber mich jetzt hier hinzustellen als wäre ich mitschuldig Danke !
ich wollte eigentlich nur einen rat oder sonst was
Außer "Jeiner" stellt Dich hier niemand als mitschuldig hin.
Fakt ist aber offenbar, dass der Typ Dich der Teilnahme an der Tat beschuldigt. Und ohne zu wissen, was er genau ausgesagt hat, kann man keinen Rat geben, außer dem, sich via Anwalt Akteneinsicht zu besorgen und sich -wenn man sich offenbar juristisch 0,0 auskennt, auch von einem Anwalt vertreten zu lassen, was aber natürlich -mümmel erwähnte es schon- Geld kostet.
Wenn kein Geld für einen Anwalt da ist, kann man zunächst auch einfach abwarten (also nicht zur Polizei gehen und etwas aussagen), was die StA aus der Sache macht, also ob sie ohnehin einstellt.
aber ich kann doch nicht einfach, nicht bei der polizei weg bleiben ich habe doch eine einladung bekommen.
und man hat so viel wie ich weiß auch ein paar oder auch alle sachen bei ihm gefunden
aber ich kann doch nicht einfach, nicht bei der polizei weg bleiben ich habe doch eine einladung bekommen. Doch, können Sie.
und man hat so viel wie ich weiß auch ein paar oder auch alle sachen bei ihm gefunden Ja und? Das schließt Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe ja nun nicht aus.
wenn ich nicht zu Polizei gehe, kommen sie doch bestimmt mit einem Haftbefehl
wenn ich nicht zu Polizei gehe, kommen sie doch bestimmt mit einem Haftbefehl Völliger Unfug. Aber wenn Sie alles besser wissen, brauchen Sie hier auch nicht mehr zu fragen - das ist dann nämlich reine Verschwendung unserer Zeit...
Hallo,
Dann möchte ich hier mal einen weiteren Verdächtigen ins Spiel bringen: Jeiner (der hat hier im Forum Täterwissen preisgegeben - nach seiner Definition jedenfalls).Zitat:Opfer: ehemaliger Nachbar
Tatzeit: vor drei Jahren
Tatort: Kellerraum
Diebesgut: Maschinen
Das ist eindeutiges Täterwissen
Stefan
@ TE: Nochmal netter formuliert: Es liegt kein Haftgrund vor - sonst säßen Sie schon in Haft. Und wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einer Polizeivorladung fernzubleiben, ändert das nichts an der Sachlage. Erscheinen muß man nur vor Gericht.
Eine ganz andere Sache beschäftigt mich hier: Was genau haben Sie am Ratschlag "Keinen Kontakt, keine Reaktion" bei Problemen mit Stalkern nicht begriffen? Er lässt Sie endlich in Ruhe, dann nehmen Sie mittelbar (sozusagen via Polizei) wieder Kontakt auf...das war dumm. Ich könnte Ihnen fast schwören, jetzt geht das Ganze wieder von vorne los.
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