Diebesgut wurde beim täter gefunden nun wird der Zeuge Beschuldigter

14. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.07.2017 13:13:00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebesgut wurde beim täter gefunden nun wird der Zeuge Beschuldigter

Hallo,

Ich habe volgenes Problem, ich habe einen ehmaligen Nachbar endlich nach 3 Jahren erzählt wer damals sein Keller aufgebrochen und seine ganzen Maschinen rausgeholt hat erzählt, warum nach 3 jahren ? kann ich euch sagen da es mein ehmaiger stoker war und er mich 5 jahre lang nicht in ruhe gelassen hat trotz einsweilige, und jetzt einen neuen partner habe läst er mich jetzt ein dreivietel jahr in ruhe, nun hat mkein emaliger nachbar eine anzeige gemacht und man hat bei meinen emaligen stoker auch das diesgut gefunden, er wurde zur vorladung zu polizei gebeten, und nun habe ich eine vorladung bekommen als beschuldigte er schiebt die ganze sache nun auf mich, und ich habe totale angst was da auf mich zukommen kann, da ich nicht beweisen kann das ich unschuldig bin.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von Sandra.B):
warum nach 3 jahren ? kann ich euch sagen da es mein ehmaiger stoker war

Das ist ungefähr das Gegenteil von einer guten Begründung. Zumindest wenn der "stoker" ein Stalker sein soll. Ich würde mir dringend eine neue ausdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zu der Sache kann man rein gar nichts sagen, da man die genaue Aussage des Ex-Stalkers nicht kennt und daher nicht deren Glaubhaftigkeit, sowie deren innere Stimmigkeit und Schlüssigkeit beurteilen kann. Außerdem ist noch die Frage, ob man als Haupt- oder Mittäter beschuldigt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.07.2017 13:13:00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

erst einma Entschuldigung für meine Fehler im Text.

Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen wo drin steht das ich als Beschuldigte vornommen werde

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Ich habe ein Brief von der Polizei bekommen wo drin steht das ich als Beschuldigte vornommen werde


Das haben wir verstanden. Das sagt aber nichts darüber aus, ob der Ex-Stalker Dich beschuldigt die Tat alleine begangen zu haben, oder ggf. mit ihm zusammen, oder ggf. Beihilfe geleistet zu haben, oder ihn angestiftet oder begünstigt zu haben.

"Beschuldigter" wäre man in allen diesen Fällen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jeiner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Man geht davon aus, dass du am Einbruch beteiligt warst, was wohl auch so war. Anderenfalls könntest du nicht so viel von der Tat wissen.
Ein Geständnis könnte die Strafe, die du zu Recht zu erwarten hast, vielleicht ein wenig abmildern.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Der Elefant steht immer noch im Raum. Warum hast Du bisher jemanden geschützt, den Du als Deinen Stalker bezeichnest und gegen den Du sogar gerichtlich vorgegangen bist? Das macht überhaupt keinen Sinn und das wird man Dir auch vorhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Anderenfalls könntest du nicht so viel von der Tat wissen.
Unsinn, man kann die Tat auch einfach nur beobachtet haben. Oder der wirkliche Täter hat darüber berichtet. Oder das Opfer.
Außerdem weiß ich gar nicht wovon du sprichst, wir lesen hier jedenfalls so gut wie kein Täterwissen.

Trotzdem würde ich dringend davon abraten, den Termin wahrzunehmen. Das macht man schon als Zeuge besser nicht, und als Beschuldigter erst recht nicht. Wenn dann mit Anwalt.

Zitat:
... nach 3 Jahren erzählt ...
Kannst du das etwas konkretisieren? Also, war der Einbruch in 2013 oder 2014, wobei ich natürlich von einer aktuellen Anzeige in 2017 ausgehe (das wäre ein sehr entscheidender Unterschied). Obwohl, wenn es bereits verjährt wäre, würde die Polizei dann noch ermitteln?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Obwohl, wenn es bereits verjährt wäre, würde die Polizei dann noch ermitteln?


Nein, aber Diebstahl [§§ 242 , 243 StGB ] verjährt auch erst nach 5 Jahren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jeiner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Opfer: ehemaliger Nachbar
Tatzeit: vor drei Jahren
Tatort: Kellerraum
Diebesgut: Maschinen

Das ist eindeutiges Täterwissen [Rest editiert - gefährlicher Unsinn]

-- Editiert von Moderator am 14.07.2017 14:58

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Jeiner):
Das ist eindeutiges Täterwissen
Quatsch!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12315.07.2017 13:13:00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich war weder dabei noch bin ich Täter !
und ich weiß es weil er damit rum geprotzt hat, und mich auch nicht getraut habe etwas zu sagen.
und die tat war 2014, aber mich jetzt hier hinzustellen als wäre ich mitschuldig Danke !
ich wollte eigentlich nur einen rat oder sonst was

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

ich wollte eigentlich nur einen rat oder sonst was Nicht hingehen und möglichst einen Anwalt nehmen (zumindest für eine Akteneinsicht). Ein Anwalt kostet natürlich Geld...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn mir mein ehem. Nachbar erzählt, dass bei ihm vor 3 Jahren im Keller eingebrochen wurde und die und die Maschinen gestohlen wurden, habe ich noch lange kein Täterwissen.

Täterwissen heißt nicht, "man weiß wer der Täter ist", sondern man weiß Dinge, die nur der Täter wissen kann.

Fakt ist offensichtlich, dass die TE von Anfang an wußte, wer der Täter ist. Das ist aber wie schon gesagt kein "Täterwissen" im eigentl. Sinn und lässt schon gar nicht zwingend auf eine Tatbeteilung schliessen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
aber mich jetzt hier hinzustellen als wäre ich mitschuldig Danke !
ich wollte eigentlich nur einen rat oder sonst was


Außer "Jeiner" stellt Dich hier niemand als mitschuldig hin.

Fakt ist aber offenbar, dass der Typ Dich der Teilnahme an der Tat beschuldigt. Und ohne zu wissen, was er genau ausgesagt hat, kann man keinen Rat geben, außer dem, sich via Anwalt Akteneinsicht zu besorgen und sich -wenn man sich offenbar juristisch 0,0 auskennt, auch von einem Anwalt vertreten zu lassen, was aber natürlich -mümmel erwähnte es schon- Geld kostet.

Wenn kein Geld für einen Anwalt da ist, kann man zunächst auch einfach abwarten (also nicht zur Polizei gehen und etwas aussagen), was die StA aus der Sache macht, also ob sie ohnehin einstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.07.2017 13:13:00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

aber ich kann doch nicht einfach, nicht bei der polizei weg bleiben ich habe doch eine einladung bekommen.
und man hat so viel wie ich weiß auch ein paar oder auch alle sachen bei ihm gefunden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

aber ich kann doch nicht einfach, nicht bei der polizei weg bleiben ich habe doch eine einladung bekommen. Doch, können Sie.
und man hat so viel wie ich weiß auch ein paar oder auch alle sachen bei ihm gefunden Ja und? Das schließt Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe ja nun nicht aus.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12315.07.2017 13:13:00
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn ich nicht zu Polizei gehe, kommen sie doch bestimmt mit einem Haftbefehl

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

wenn ich nicht zu Polizei gehe, kommen sie doch bestimmt mit einem Haftbefehl Völliger Unfug. Aber wenn Sie alles besser wissen, brauchen Sie hier auch nicht mehr zu fragen - das ist dann nämlich reine Verschwendung unserer Zeit...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Opfer: ehemaliger Nachbar
Tatzeit: vor drei Jahren
Tatort: Kellerraum
Diebesgut: Maschinen

Das ist eindeutiges Täterwissen
Dann möchte ich hier mal einen weiteren Verdächtigen ins Spiel bringen: Jeiner (der hat hier im Forum Täterwissen preisgegeben - nach seiner Definition jedenfalls).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

@ TE: Nochmal netter formuliert: Es liegt kein Haftgrund vor - sonst säßen Sie schon in Haft. Und wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, einer Polizeivorladung fernzubleiben, ändert das nichts an der Sachlage. Erscheinen muß man nur vor Gericht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Eine ganz andere Sache beschäftigt mich hier: Was genau haben Sie am Ratschlag "Keinen Kontakt, keine Reaktion" bei Problemen mit Stalkern nicht begriffen? Er lässt Sie endlich in Ruhe, dann nehmen Sie mittelbar (sozusagen via Polizei) wieder Kontakt auf...das war dumm. Ich könnte Ihnen fast schwören, jetzt geht das Ganze wieder von vorne los.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen