Die zivilrechtliche Stellvertretung

Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Stellvertretung, Stellvertreter, Bote, Vollmacht
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Wozu eigentlich eine Stellvertretung

Ein Stellvertreter ist, wer in fremdem Namen eine Willenserklärung abgibt. Dies folgt aus dem Wortlaut des Gesetzes. Was aber genau bedeutet das, und wozu kann ich eine Stellvertretung in meinem Leben gebrauchen? Jeder kann eigentlich davon ausgehen, dass er sich einer Stellvertretung schon einmal bedient hat. Sicherlich nicht explizit unter der Nennung dieses Begriffs und unter Beachtung aller juristischen Feinheiten, aber man wird auch hier sehen, dass man schon viele Techniken der Juristerei angewandt hat, ohne sich darüber im Klaren zu sein.

Grundsätzlich ist es wohl so, dass Menschen in Geschäfte gehen und dort ihre Einkäufe eigenständig erledigen. Jedoch wird auch häufig eine Situation denkbar sein, in der man nicht in der Lage ist, selbst etwas beim Kaufmann zu besorgen. Genauso wie ein Geschäftsmann nicht immer die Möglichkeit hat, alle Geschäfte persönlich auszuführen. Um solche Konstellationen zu bewältigen, gibt es die Möglichkeit, Aufgaben auf andere zu verteilen und diese zu "Vertretern" zu machen. Als gesetzliche Grundlage wurde vom Gesetzgeber das Recht der Stellvertretung geschaffen, das im BGB geregelt ist. Bei einer Stellvertretung bedient man sich also einer anderen Person, um Geschäfte bzw. Verträge abzuschließen. Das besondere hierbei ist allerdings, dass nicht das Geschäft zwischen dem Vertreter und der Gegenseite zustande kommt, sondern zwischen dem Vertretenen und der Gegegenseite. Es sind hierbei also mindestens drei Personen beteiligt.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Wozu eigentlich eine Stellvertretung
Seite  2:  Stellvertreter, Bote und andere Helfer
Seite  3:  Voraussetzungen der Stellvertretung
Seite  4:  Widerruf einer Vollmacht
Seite  5:  Problemfall: Fehlen der Offenkundigkeit
Seite  6:  Problemfall: Fehlen der Vertretungsmacht
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