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Die witzigsten Ausreden von Grabbern - 1/1
dom vom 06.11.2003   |   9193 Aufrufe   |   Rubrik: Unterhaltung - Alles was Recht ist

Die witzigsten Ausreden von Grabbern

(domain-recht.de) Das Online-Magazin Demys hat in einer nicht ganz ernst gemeinten Liste die zehn witzigsten Ausreden von Domain-Grabbern inVerfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) gekürt.

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Gewonnen hat der Finne A.R. Mani, der im Verfahren um die Domain armani.com das Schiedsgericht der WIPO anhand von Visitenkarten und Telefonbuchauszügen überzeugen konnte, tatsächlich unter zulässiger Verwendung seiner Initialen mit bürgerlichemNamen ebenso zu heißen wie der weltbekannte italienische Modeschöpfer Giorgio Armani. Das gleiche Schicksal widerfuhr derzum schweizer Nestle-Konzern gehörenden Marke Maggi im Streitum maggi.com. Dabei stritt man sogar dem Domain-Inhaber RomeoMaggi das Recht am eigenen Namen ab. Dummerweise hatte man aberkurz zuvor noch mit eben diesem Romeo Maggi selbst persönlichverhandelt. Wenig überzeugend erschien dem Gericht jedoch dasArgument, hinter der Domain xanax.net verberge sich ganz zufällig der Name "meiner geliebten Katze" und nicht doch eingleichnamiges Antidepressiva.

Ebenfalls siegreich war der ehemalige Formel-1-Fahrer DamonHill im Verfahren um damonhill.com. Da half auch die Ausrede,es handle sich um eine Abkürzung für "dam on the hill", einenzwölf Kilometer vom Geburtsort des beklagten Domain-Inhabersentfernten Hügel mit Staudamm nichts, obwohl man dort ganztolle Picknicks machen könne.

Ganz schlaue Grabber versuchen übrigens, die Markeninhaber vonder Durchführung eines UDRP-Verfahrens abzuhalten, indem sieihnen die Domain zum Kauf anbieten und dabei mit der geforder-ten Kaufsumme unter der Gebühr von US$ 1.500,- bleiben, dievom Kläger auch im Falle des Obsiegens ersatzlos für die Gerichtsentscheidung zu zahlen sind. Verlassen sollte man sichdarauf aber nicht: Der US-Telekommunikationskonzern AT&T ließsich im Verfahren um attcom.com auf das Spiel des Domain-Inhabers nicht ein und zahlte anstelle der geforderten US$ 975,-lieber die vollen US$ 1.500,-, um so potentiellen Trittbrettfahrern aus der Grabbing-Szene ein deutliches Signal zu geben.

Autor und weitere Infos: domain-recht.de

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