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Die versuchte Rettung eines Kindes und das Folterverbot

AFP VOM 12.11.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 4029 Aufrufe
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Metzler, Daschner, Folter, Folterdrohung

- Prozess wegen Gewaltdrohungen im Mordfall Jakob von Metzler

Es ist ein schwer zu begreifender Rollentausch: Nicht als Angeklagter wird der verurteilte Mörder Jakob von Metzlers diesmal im Gerichtssaal erscheinen, sondern als Zeuge. Auf der Anklagebank wird ihm der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner gegenübersitzen. Dieser ordnete Anfang Oktober 2002 an, Gäfgen bei seiner Vernehmung Schmerzen anzudrohen, wenn er den Aufenthaltsort des entführten Jakob nicht preisgebe. Die Ermittler hofften damals noch, den Elfjährigen lebend zu finden. Ab Donnerstag muss sich Daschner deshalb vor Gericht verantworten. Der Fall löste eine heftige Debatte um das Folterverbot aus.

Am 27. September 2002 wurde Jakob entführt - und wie sich später herausstellte noch am selben Tag getötet. Drei Tage später nahm die Polizei Gäfgen fest. Sie hegte keinen Zweifel daran, dass der damalige Jura-Student der Täter war. Doch dieser gab den Aufenthaltsort des Jungen nicht preis, vielmehr narrte er mehr als 24 Stunden die Polizei und machte falsche Angaben. In dieser Situation traf Daschner am 1. Oktober seine folgenschwere Entscheidung. In einer Aktiennotiz hielt er fest, "zur Rettung des Kindes" Gäfgen "nach vorheriger Androhung unter ärztlicher Aufsicht durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen)" erneut zu befragen sei. Ein Beamter soll die Anordnung seines Vorgesetzen dann in die Tat umgesetzt und Gäfgen schwere Schmerzen angedroht haben. Dies reichte, um den mittlerweile zu lebenslanger Haft verurteilten Gäfgen zum Reden zu bringen. Da Jakob schon tot war, verriet er aber zur Enttäuschung der Polizisten nur noch, wo er die Leiche versteckt hatte.

Daschner war sich von Anfang an der möglichen Risiken seines Tuns bewusst. Er habe sich "natürlich Gedanken über die Risiken gemacht", erinnerte er sich später an seinen damaligen Gewissenskonflikt. Er habe auch die Gefahr gesehen, "aus dem Dienst entfernt zu werden und Pensionsansprüche aus 42 Dienstjahren zu verlieren", sagte Daschner. Er habe sich die Entscheidung also nicht leicht gemacht, habe aber in der Hoffnung auf eine Rettung von Jakob "keine andere Möglichkeit" gehabt.

Nun muss der Beamte tatsächlich um seine Zukunft fürchten: Seitdem die Staatsanwaltschaft im Februar diesen Jahres Anklage gegen ihn erhob, ist Daschner bereits von seinen Aufgaben entbunden. Die Anklagebehörde legt dem 61-Jährigen Verleitung zur Nötigung zur Last. Der 51-jährige Kriminalhauptkommissar, der die Anweisung ausgeführt haben soll, muss sich wegen Nötigung verantworten. Beiden droht eine Strafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Dabei bezweifelt auch die Staatsanwaltschaft nicht, dass die Beamten den kleinen Jakob retten wollten. Doch dieses "verständliche Motiv" mache "rechtlich die Androhung von Folter nicht zu einem zulässigen Mittel", erklärte die Anklagebehörde. Das Verhalten der Angeklagten sei "weder geboten noch angemessen" gewesen und habe gegen "elementare Verfassungsgebote" verstoßen. Daschners Verteidiger nannte das Vorgehen seines Mandanten dagegen "notwendig und verhältnismäßig". Es gehe um die Frage, ob die Polizei "tatenlos" warten dürfe und müsse, "wie ein entführtes Kind qualvoll stirbt".

In der Öffentlichkeit erhielt Daschner viel Unterstützung für sein Verhalten. Für viele war er gar ein Held, weil er das Leben eines elfjährigen Kindes retten wollte. Andere verwiesen dagegen darauf, dass trotz allem Verständnis das absolute Folterverbot nicht aufgeweicht werden dürfe. Und "ein bisschen Folter" gebe es eben nicht, argumentieren Juristen und Menschenrechtler.

Im "Fall Daschner" muss nun das Landgericht Frankfurt eine Entscheidung treffen. Ein Urteil könnte noch in diesem Jahr gesprochen werden. Wie auch immer es aussehen mag - eins ist schon heute sicher: Es wird wieder für heftige Diskussionen sorgen.

12. November 2004 - 14.41 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004





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