Die unberechenbaren Roten Roben
AFP VOM 24.7.2005 | Nachrichten - Allgemein | 14223 Aufrufe Mehr zum Thema:Neuwahlen, Bundestag, Auflösung
- Verfassungsgericht könnnte Neuwahlen durchaus noch stoppen
Es klingt fast trotzig, was Wolfgang Thierse zu vorgezogenen Neuwahlen zu sagen hat: Das Bundesverfassungsgericht könne sich nicht mit einem Nein gegen die Verfassungsorgane Bundestag, Bundeskanzler und Bundespräsident Horst Köhler stellen, pronostiziert der Bundestagspräsident. Doch der Zweite Senat in Karlsruhe hat schon vielfach das Selbstbewusstsein bewiesen, Berliner Erwartungen zu ignorieren. Ein Nein der Roten Roben ist deshalb nicht völlig unwahrscheinlich - auch wenn die Meinungen der Staatsrechtler darüber naturgemäß auseinander gehen.
Die Serie jüngerer Donnerschläge aus Karlsruhe reicht zurück bis ins Jahr 2002. Damals bekam das Verfassungsorgan Bundesrat eine schallende Ohrfeige, weil das Gericht die Tricksereien des Landes Brandenburg bei der Stimmabgabe zum Zuwanderungsgesetz nicht billigte. Größer noch war die Blamage für gleich drei Verfassungsorgane, als Karlsruhe im März 2003 das von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung eingeleitete NPD-Verbotsverfahren einstellte. Jüngster Schlag war das Urteil zum Europäischen Haftbefehl, das Anfang der Woche zur Freilassung von insgesamt 20 Verdächtigen führte.
An der inneren Unabhängigkeit des Gerichts dürfte es deshalb nicht liegen, wenn die klagenden Abgeordneten Werner Schulz (Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) in Karlsruhe scheitern sollten. Doch die Richter kommen womöglich an einem Satz nicht vorbei, den ihre Vorgänger im Streit um die Auflösung des Bundestags durch Karl Carstens 1983 aufstellten und den Köhler nun geschickt zitiert hat. Laut dem damaligen Urteil musste der Bundespräsident "die Einschätzungs- und Beurteilungskompetenz des Bundeskanzlers beachten"; es sei denn, eine andere Einschätzung der Lage sei dem vorzuziehen. "Ich sehe keine andere Lagebeurteilung", sagte Köhler, und meinte damit, er müsse es hinnehmen, wenn Schröder sage, ihm werde mit Austritten und Abstimmungsverweigerung gedroht.
Auch die Verfassungshüter müssen diese Version womöglich akzeptieren. "Das hat zwar alles ein Element des Vorgeschobenen, und die Richter können sich fragen, ob das schlicht gelogen ist", sagt der Göttinger Staatsrechtler Werner Heun. "Das Gericht kann aber nun schlecht in einer individuellen Abfrage aller Abgeordneten von SPD und Grünen prüfen, wer dem Kanzler was gesagt oder angedroht hat."
Klägervertreter Wolf-Rüdiger Schenke jedoch verweist immer wieder auf die konkreten Machtverhältnisse im Parlament: Der Kanzler sei in der Lage gewesen, am Tag vor der Vertrauensabstimmung noch 40 Gesetze und Anträge verabschieden lassen. "Selbst die so genannten Abweichler haben ausdrücklich erklärt, dass sie Schröder das Vertrauen schenken und sind zufrieden mit den im SPD-Wahlmanifest erreichten Kompromissen", argumentiert der Jurist.
Heun wiederum betont, dass alle Verfassungsorgane Neuwahlen wollten, selbst das Wählervolk. Dem werde sich Karlsruhe kaum ernsthaft entgegenstellen können. Der Rechtsgelehrte Volker Epping will dieser Argumentation nicht folgen. "Man kann nicht sagen, wenn alle den Verfassungsbruch wollen, dann ist es kein Verfassungsbruch", sagte er der "Financial Times Deutschland". Der eigentliche Verlierer wäre bei einer Zustimmung des Verfassungsgerichts aus seiner Sicht das Recht selbst. "Wenn man das Recht ständig für disponibel hält, ist der Schritt zum Willkür-Staat nicht weit."
22. Juli 2005 - 15.20 Uhr
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