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Wer spät zahlt, zahlt jetzt noch mehr

AFP VOM 26.6.2000 | Ratgeber - Mahnung | 53446 Aufrufe
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Verzug

Wer bisher seine Rechnungen zunächst auf dem großen "Später"-Stapel gehäuft hat, sollte umdenken. Oder gut bei Kasse sein.

Seit dem 1. Mai 2000 gilt das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen". Es soll Schuldnern abgewöhnen, erst nach einer Mahnung zu zahlen. Bezweckt wird mit dem Gesetz sowohl eine Verbesserung des allgemeinen Zahlungsverhaltens als auch der Schutz von Handwerksbetrieben. Gerade bei kleineren Unternehmen führen zu spät oder gar nicht bezahlte Rechnungen oft zu finanziellen Notsituationen.

Nahezu jeder ist von den Gesetzesänderungen betroffen. Die neuen Regelungen gelten für Geldforderungen aus allen üblichen Geschäften. Sei es der Kauf eines Fernsehers oder die Reparatur der Waschmaschine. Ausgenommen sind nur regelmäßig wiederkehrende Zahlungen wie die Miete oder der Arbeitslohn. Hier bleibt alles wie gehabt.


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