Die neue Regelung zur Kontrolle der Scheinselbständigkeit betrifft die Erwerbstätigen, von denen für die Aufnahme einer Tätigkeit vom Auftraggeber ein eigenständig gegründetes Gewerbe verlangt wird.
Dies ist in der Promotionbranche, bei Messejobs, bei Arbeiten im Rahmen von Veranstaltungsservice, z.B. Bühnenaufbau, Beleuchtung etc. und beim Catering oftmals zu erwarten.
Ist also bei der Aufnahme einer Tätigkeit der Gewerbeschein verlangt, da heißt es Augen auf:
Wie oft und lange will ich so etwas machen, wie viele Auftraggeber kommen für mich in Betracht, erfülle ich die Kriterien für einen echten Selbständigen?
Falls man sich bezüglich der Abgrenzung nicht sicher ist, ist es ratsam, den Steuerberater zu konsultieren, um sich über die Risiken abzusichern.
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