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Die große Abzocke der KFZ-Versicherungen

Von Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich
11.10.2004 | Ratgeber - Verkehrsrecht | 11955 Aufrufe
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Autounfall, Unfall, Kfz, Versicherung

Rechtsanwälte warnen vor Schadensmanagement der Versicherer

Von Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich

Es hat gekracht. Das Auto ist beschädigt. Als Beteiligter ist man geschockt. Da freut man sich als Geschädigter doch, wenn die Versicherung unverzüglich mit einem Kontakt aufnimmt oer sofort einen Betrag an die Werkstatt zahlt. Es entsteht der Eindruck einer besonders schnellen und effektiven Regulierung des Schadens. Aber Vorsicht! Schnelle Hilfe ist nicht immer gute Hilfe, warnen im Verkehrsrecht tätige Rechtsanwälte und die mit Schadensgutachten befaßten KFZ-Sachverständigen.

Immer öfter beschweren sich Geschädigte bei Rechtsanwälten über zu wenig erhaltenen Schadenersatz. „Das sind die typischen Auswirkungen des Schadensmanagements der Versicherungswirtschaft und deren Regulierungspraxis“, erläutert der Babenhäuser Anwalt Dr. Ingo Friedrich. „Was der Versicherte zunächst als gutes Serviceangebot seines Versicherers empfindet, dient in Wirklichkeit nur dazu, die Unfallregulierung in für die Versicherer günstige Bahnen zu lenken. Trotz gravierender Interessenkollision beraten Versicherer den Geschädigten oft über seine Rechte. Für den Geschädigten entsteht aus diesem Sachverhalt das Risiko, nicht vollen Schadenersatz zu erhalten. Dies um so mehr, da Rechtsanwälte und Sachverständige als angeblich unnötige Kostenfaktoren ausgeschaltet werden.“

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Rechtsanwalt
Dr. Ingo Friedrich
Babenhausen

Fachanwalt Familienrecht, Mietrecht, Erbrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht

Ziel dieser Maßnahmen ist die Einsparung von Schadensaufwendungen, was sicherlich auch aus Sicht der Versicherungsnehmer als Solidargemeinschaft begrüßenswert erscheint. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, wenn angestrebte Einsparungen unter ganz bewusster Aussparung von Rechtsanwälten und Sachverständigen einseitig zu Lasten des Geschädigten gehen.

Die große Abzocke

Da die Geschädigten in der Regel gar nicht wissen, welche Ansprüche Sie gegen die Versicherung haben und da der Schädiger hier die Rolle des Beraters für den Geschädigten übernimmt, kann von einer nachhaltigen Interessenvertretung des Geschädigten nicht ausgegangen werden. Die Taktik des Versicherers ist, die Geschädigten am Sachverständigen und Anwalt vorbei zu schleusen und so deren Kosten zu sparen. Manche Schadenspositionen fällt dabei oft unter den Tisch. Häufig regulieren Versicherungen auch erst einmal unproblematische Positionen durch schnelle Scheckzahlung vorab, um den Geschädigten in Sicherheit zu wiegen und um dann an juristisch komplizierter Stelle zu sparen.

„Auch die Strategie der Versicherungswirtschaft, KFZ-Betriebe zu so genannten Vertrauenswerkstätten oder Partnerwerkstätten zu machen, führt im Ergebnis dazu, dass diese KFZ-Betriebe sich verpflichtet fühlen oder vertraglich verpflichtet werden, aktiv Einfluss auf die Abwicklung des Unfallschadens zu nehmen“, so der KFZ-Sachverständige Thomas Knöss. Betriebe werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass KFZ-Sachverständige nicht hinzugezogen, Anwälte nicht beauftragt, die Ermittlung der Wertminderung in die Belange des Versicherers fällt oder dass der Reparaturweg mit dem gegnerischen Versicherer statt mit dem Geschädigten abgestimmt wird. Betroffene sind gut beraten, sich auf eine Schadensteuerung durch den Versicherer nicht einzulassen. Nach einem unverschuldeten Unfall sollte jedermann von seinem Recht, auf Kosten des Versicherers des Unfallgegners, Rechtsanwalt und Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, Gebrauch machen.


Rechtsanwalt Dr. Ingo Friedrich
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