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Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze im Strafrecht

2.4.2003 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 34568 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Prozessmaxime, Verfahrensgrundsätze, Offizialprinzip, Legalitätsprinzip

Im Strafprozess wird entschieden, ob durch ein bestimmtes Verhalten eine Straftat verwirklicht wurde oder nicht. Der Begriff des Strafprozesses bezieht sich auf die gesamte Dauer des Verfahrens, von Tatverdacht bis Verurteilung. Die wesentlichen verfahrensrechtlichen Regelungen sind in der Strafprozessordnung festgehalten.

Die einzelnen Verfahrensgrundsätze finden Sie auf den nächsten Seiten.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die allgemeinen Verfahrensgrundsätze im Strafrecht
Seite 2: Das Rechtsstaatsprinzip
Seite 3: Das Offizialprinzip
Seite 4: Das Legalitätsprinzip
Seite 5: Das Akkusationsprinzip
Seite 6: Das Opportunitätsprinzip

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