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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - 1/4
del vom 13.07.2000   |   69058 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Kaufrecht

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

In allgemeinen Geschäftsbedingungen können bestimmte Bedingungen für Verträge bestimmt werden. So werden Zahlungsmodalitäten festgelegt (z.B. nur Barzahlungen werden akzeptiert ), Gewährleistungen ausgeschlossen ( für... wird keine Haftung übernommen ) und ähnliches.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind sozusagen die Regeln, die festlegen, wie der Vertragsschluss und seine Folgen zu handhaben sind. Gesetzliche Vorgaben können so umgangen oder abgeändert werden, zumindest in gewissen Grenzen. Allgemeine Vertragsbedingungen stellen die Spiel- und Verhaltensregeln bzw. Vorgaben für Geschäftspartner dar.

Vorsicht: Die AGB waren bis Ende 2001 im AGBG, dem Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen, geregelt. Seit der Schuldrechtsreform, die im Januar 2002 gültig wurde, sind die Bestimmungen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert.

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Seite 1: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Seite 2: Wie allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam werden
Seite 3: Was nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt werden darf
Seite 4: Die Nachbesserung


Von saintsous am 07.04.2010 17:43

Achtung. Artikel offenkundig falsch! Bereits nach der ersten missglückten Nachbesserung bestehen Rücktritts- und Schadensersatzrechte, soweit man zuvor eine angemessene Frist zur Nachbesserung gesetzt hatte!

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