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Die Zwangsvollstreckung - Worum es geht

AFP VOM 27.6.2002 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 27900 Aufrufe
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Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckungsverfahren, Vollstreckung

Wenn man Schulden macht und diese nicht rechtzeitig bezahlt, kann es passieren, dass der Gläubiger zur Durchsetzung seines Anspruchs das Zwangsvollstreckungsverfahren betreibt.

Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung privater Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner unter Zuhilfenahme staatlichen Zwangs durch Vollstreckungsorgane. Vollstreckungsorgane sind der Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht oder das Grundbuchamt. Welches Organ zuständig ist, hängt vom zu verwirklichenden Anspruch ab.

Vollstreckt werden kann in bewegliche Sachen, wie das Auto oder den CD-Player. Weiter in Forderungen und andere Rechte, wie das Einkommen, und in unbewegliches Vermögen, wie das Haus des Schuldners.

Damit ist zwischen verschiedenen Arten der Zwangsvollstreckung zu unterscheiden. Unter anderem in die Zwangsvollstreckung

  • in bewegliche Sachen
  • in Geldforderungen.

Nähere Einzelheiten zur Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen finden Sie hier. Mehr Informationen zur Zwangsvollstreckung in Geldforderungen finden Sie hier .

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