Die Voraussetzungen einer Ehescheidung
AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 135251 Aufrufe Mehr zum Thema:Scheidung
Die Ehe kann von einem Richter nur geschieden werden, wenn sie ohne Aussicht auf Besserung zerrüttet und somit gescheitert ist. Weiterhin müssen die Eheleute eine gewisse Zeit getrennt gelebt haben, bevor der Richter einer Scheidung zustimmt.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die ScheidungSeite 2: Die Voraussetzungen einer EhescheidungSeite 3: Die Ehe muss gescheitert seinSeite 4: Das GetrenntlebenSeite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle ScheidungSeite 6: Scheidung - Worauf Sie achten solltenSeite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?Seite 8: Der VersorgungsausgleichSeite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?


