Die Verbraucherinsolvenz

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Häufige Fragen zu Privatinsolvenzen

Wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll?

Erhalten Sie ständig Mahnungen und Zahlungsaufforderungen? Kommt vielleicht sogar der Gerichtsvollzieher zu Ihnen? Wird Ihnen möglicherweise Haft angedroht und Sie sehen keine Möglichkeit, Ihre Verbindlichkeiten zu begleichen? Kurz, wenn Sie einfach nicht mehr weiter wissen und Sie bereits Mitte des Monats kein Geld mehr haben.

An wen kann ich mich wenden?

Sie können sich an eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt der Privatinsolvenzen durchführt, wenden. Wenn Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, können Sie unter Umständen Beratungshilfe beantragen.

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Es werden zunächst alle Gläubiger angeschrieben und diese teilen die bestehenden Forderungen mit. Danach wird mit dem Schuldenberater ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen. Wenn noch etwas Vermögen existiert, kann versucht werden, die Forderungen anteilig abzulösen und so die Privatinsolvenz zu umgehen. Wenn dies nicht möglich ist, werden flexible Pläne angeboten, bei denen der jeweils pfändbare Freibetrag an den Treuhänder abgeführt wird.

Wenn der außergerichtliche Plan gescheitert ist, hier muss nur ein Gläubiger nicht zustimmen, kann der Antrag auf Eröffnung beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden.

Was passiert nach dem Eröffnungsbeschluss?

Sie erhalten wenige Tage nach der Eröffnung Post von Ihrem Treuhänder, der sich während der Wohlverhaltensphase um Sie kümmern wird. Sie werden dort einen Termin wahrnehmen und es wird alles Weitere besprochen. Sie müssen dort alle Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.

Sollten Sie Einkommen erzielen, wird der pfändbare Teil Ihres Einkommens direkt von dem Gehalt abgezogen. Der Pfändungsfreibetrag richtet sich danach, wie viele Unterhaltsberechtigte mit Ihnen im Haushalt leben

Was kostet eine Privatinsolvenz?

Das ist unterschiedlich. Bei einem Rechtsanwalt über Beratungshilfe bezahlen Sie maximal 10,- Euro Eigenanteil. Bei einschlägigen Instituten kann es schon mal sein, dass Sie über 100,- Euro monatlich zahlen müssen.

Außerdem müssen Sie die Gerichtskosten bezahlen, diese können für die Dauer des Verfahrens gestundet werden. Je nach Anzahl der Schuldner handelt es sich hierbei um eine Summe von 1.500,- bis 2.000,- Euro.