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Die Unwirksamkeit von Verträgen

AFP VOM 26.1.2001 | Ratgeber - Vertragsrecht | 98845 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Sittenwidrigkeit, Schriftform, Geschäftsfähigkeit, Unmöglichkeit

Das ist doch Wucher! - oder wann ist ein Vertrag wirksam?

Regelmäßig begeben wir uns mit den Geschäften des alltäglichen Lebens in juristische Sphären. Wir vereinbaren Käufe und Verkäufe, nehmen Dienstleistungen in Anspruch, nehmen Kredite auf usw.
Was geschieht aber genau, wenn man per Angebot und Annahme einen Vertrag geschlossen hat? Ist dieser immer verbindlich, gleichgültig über welchen Inhalt und in welcher Form er geschlossen wurde?

Im alten Rom bereits galt der Grundsatz "Pacta sund servanda" - Verträge sind einzuhalten. Muss man auch hierzulande und in der heutigen Zeit jeden Vertrag einhalten, den man schließt?

In Deutschland gilt überdies hinaus grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit, d.h. jeder kann mit jedem einen Vertrag beliebigen Inhalts schließen.
Angenommen, jemand beschließt, seine Frau nach Tadschikistan gegen die Zahlung von 40 Kamelen und zwei Ferraris zu verkaufen.- Kann das rechtens sein? Wohl eher nicht, so etwas verstößt gegen die hiesige Rechtsordnung.
Auch wenn so ein Vertrag wirksam zustandegekommen ist, ist er aufgrund seines rechtswidrigen Inhaltes nichtig und damit unwirksam. Es ist also so, als ob der Vertrag nicht bestünde. Die Parteien sind zu den einander versprochenen Leistungen nicht verpflichtet.

So existieren eine Vielzahl von Regelungen für alle möglichen Sonderfälle, die sich mit der Wirksamkeit und Unwirksamkeit von Verträgen beschäftigen. Verträge, die

  • sittenwidrig sind,
  • gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen,
  • mit nicht bzw. mit beschränkt Geschäftsfähigen geschlossen werden,
  • Formmängel beinhalten,
  • irrtumsbehaftet sind,

können zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Näheres erfahren Sie auf den folgenden Seiten dieses Artikels.


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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das ist doch Wucher! - oder wann ist ein Vertrag wirksam?
Seite 2: Sittenwidrige Verträge
Seite 3: Gegen ein gesetzliches Verbot verstoßende Verträge
Seite 4: Die Geschäftsfähigkeit
Seite 5: Ist die Schriftform immer notwendig?
Seite 6: Ich hab das aber gar nicht so gewollt - der Irrtum

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