Die Unterhaltsvereinbarung
1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1533074 Aufrufe Mehr zum Thema:Unterhalt
Die den Unterhalt regelnden gesetzlichen Vorschriften gelten nur dann, wenn die Betroffenen keine eigenen Regelungen getroffen haben. Diese Vorschriften sind also grundsätzlich abänderbar. Ehegatten können Vereinbarungen treffen, in denen Sie die Höhe und Zahlungsmodalitäten festlegen oder den Unterhalt sogar ausschließen.
Derartige Vereinbarungen bedürfen keiner besonderen Form. Daher unser Tipp: Bevor Sie unterbreitete Vereinbarungen unterschreiben, informieren Sie sich über die konkreten Auswirkungen und Konsequenzen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der UnterhaltSeite 2: Die UnterhaltsvereinbarungSeite 3: Der Unterhaltsanspruch des EhegattenSeite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssenSeite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehörtSeite 6: Auf geht´s: Die UnterhaltstabellenSeite 7: Die Düsseldorfer TabelleSeite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer TabelleSeite 9: Die Berliner TabelleSeite 10: Anmerkungen zur Berliner TabelleSeite 11: KinderbetreuungSeite 12: Hohes AlterSeite 13: KrankheitSeite 14: ArbeitslosigkeitSeite 15: AufstockungsunterhaltSeite 16: AusbildungSeite 17: Sonstiges



