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Die Unterhaltsvereinbarung

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1506593 Aufrufe
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Unterhalt

Die den Unterhalt regelnden gesetzlichen Vorschriften gelten nur dann, wenn die Betroffenen keine eigenen Regelungen getroffen haben. Diese Vorschriften sind also grundsätzlich abänderbar. Ehegatten können Vereinbarungen treffen, in denen Sie die Höhe und Zahlungsmodalitäten festlegen oder den Unterhalt sogar ausschließen.

Derartige Vereinbarungen bedürfen keiner besonderen Form. Daher unser Tipp: Bevor Sie unterbreitete Vereinbarungen unterschreiben, informieren Sie sich über die konkreten Auswirkungen und Konsequenzen.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
Seite 9: Die Berliner Tabelle
Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Seite 11: Kinderbetreuung
Seite 12: Hohes Alter
Seite 13: Krankheit
Seite 14: Arbeitslosigkeit
Seite 15: Aufstockungsunterhalt
Seite 16: Ausbildung
Seite 17: Sonstiges

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