Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Verfassungsrecht » 

Die Todesstrafe - Ein Überblick

AFP VOM 15.2.2005 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 27267 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Todesstrafe, Hinrichtung

Kaum ein Thema der Gesetzgebung erhitzt die Gemüter so stark wie das der Todesstrafe. Gerade bei Sexualdelikten gegen Kinder werden immer wieder Stimmen laut, die eine Wiedereinführung der Todesstrafe fordern. Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die Historie der Todesstrafe in Deutschland und in der Welt sowie Argumente der Befürworter und der Gegner.

Die Todesstrafe in Deutschland

Nachdem sie in einigen Gebieten des Deutschen Bundes zeitweise ausgesetzt wurde, nahm man die Todesstrafe in die Verfassung des 1871 neu gegründeten Deutschen Reichs auf. Im Strafgesetzbuch wurde die Vollstreckungsmethode auf Enthauptung festgelegt. Man einigte sich dabei auf die Verwendung von Handbeil oder Guillotine. Auf öffentliche Hinrichtungen wurde jedoch verzichtet, die letzte fand 1864 in Marburg statt. Zudem beschränkte man sich auf die Anwendung der Todesstrafe ausschließlich bei Mord.

In der Weimarer Republik hielt man an der Todesstrafe fest, im Dritten Reich wurde sie neben Mord auf viele andere Bereiche ausgeweitet und tausendfach angewandt. Nach dem Krieg wurden viele NS-Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet.

1949 wurde sie laut Art. 102 Grundgesetz abgeschafft, in Westberlin am 8. Januar 1951. Viele NS-Verbrecher profitierten von der Abschaffung der Todesstrafe, ihre Strafen wurden in Haftstrafen umgewandelt. In der DDR wurde sie erst 1987 außer Kraft gesetzt. Seit 1993 darf die Todesstrafe auch nicht mehr im Bereich des NATO-Truppenstatus angewandt werden.

Die Todesstrafe weltweit

In vielen Ländern war die Todesstrafe bis vor kurzer Zeit noch im Strafrecht verankert, aber seit vielen Jahren nicht mehr vollstreckt worden. In Brasilien wurde die Todesstrafe 1979 offiziell abgeschafft, die letzte Hinrichtung allerdings im Jahr 1855 vollstreckt. Brasilien gehört zu den Ländern, in denen die Todesstrafe noch im Militärstrafrecht vorhanden ist.

Zu den Industrieländern, in denen die Todesstrafe noch vollstreckt wird, gehören China, Singapur, Japan, Südkorea, Taiwan, Thailand und die USA. China hat dabei mit Abstand die höchste Hinrichtungsrate, nach eigenen Angaben werden pro Jahr rund 10.000 Menschen hingerichtet. In China steht die Todesstrafe auf 68 Delikte, darunter verschiedene Steuerdelikte.

In Europa wird die Todesstrafe nur noch in Weißrussland verhängt.

Pro und Contra

Auch heutzutage ist die Wiedereinführung der Todesstrafe ein heiß diskutiertes Thema. Viele der Befürworter weisen auf den Schutz der Bevölkerung, den Abschreckungseffekt und die Kosten des Strafvollzuges hin. Diejenigen, die sie ablehnen, argumentieren mit der Menschenwürde, Justizirrtümern oder den fehlenden Abschreckungseffekt. Tatsächlich sind die Mordraten in den US-Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, nicht gestiegen. Oft sind die Argumente beider Parteien religiös motiviert.

Insgesamt haben 83 Staaten die Todesstrafe komplett abgeschafft, 78 Staaten haben sie noch in ihrem Strafrecht verankert. In vielen dieser Staaten wird sie allerdings nicht mehr angewandt oder ist nur noch in der Militärjustiz verankert.

Quelle: wikipedia

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Christian Höll
Fürth
Steuerstrafrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?