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Die Nuer - Menschliche Ordnung seit dem Anbeginn der Zeit

AFP VOM 12.4.2006 | Nachrichten - Nachrichten | 39000 Aufrufe
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Nuer, Rechtsgeschichte, Selbstjustiz, Blutrache

Blutrache ist juristisch gesehen nichts anderes als Selbstjustiz. Man nimmt das Recht also selbst in die Hand. Da die Nuer keine Gerichte kennen, wird Selbstjustiz sehr häufig angewandt, z.B. bei der Wegnahme von Rindern.

Diese Wegnahme wird als kwal (wegnehmen) bezeichnet. Hierbei ist kwal aber deutlich von unserem Verständnis der Wegnahme zu unterscheiden. Wird jemandem bei uns etwas weggenommen, geschieht dies regelmäßig ohne dessen Zustimmung. Dem Dieb ist es bewusst, dass er gegen den Willen des Opfers handelt.

Nimmt dagegen ein Nuer einem anderen aus dem selben Stamm etwas weg, ist er grundsätzlich der Meinung, nur das genommen zu haben, was ihm gebührt. Dem Dieb fehlt es komplett am Unrechtsbewusstsein. Er versucht nach seinem Verständnis sein von Gott gegebenes Recht durchzusetzen. Auch hier tritt wieder der Glaubenaspekt in den Vordergrund.

Es gibt anscheinend keine Überlieferung, dass ein Nuer einen anderen aus Neid oder dergleichen bestohlen hätte. Der Diebstahl innerhalb des Stammes dient ausschließlich der Begleichung von Schulden. Einzig, ob der Anspruch des Diebes gerechtfertigt war, bietet manchmal Anlass zum Streit. Außerhalb eines Stammes sieht es ganz anders aus. Viehdiebstahl gilt dort sogar als besondere Heldentat.

Doch auch innerhalb eines Stammes gibt es Unterschiede. Denn jeder Stamm ist verteilt auf große Gebiete. Je näher der Geschädigte beim Dieb wohnt, desto höher ist das Unrecht. Dies zeigt deutlich die Abhängigkeit der Entfernung vom Opfer zum Täter, um seine Rechte durchzusetzen. Dies wird von Evans Pritchard als strukturale Relativität bezeichnet (die Unterschiede in Dichte und Stärke des Rechtes innerhalb eines Stammes).

Ist die Beziehung zu einem anderen sehr eng, kann das Recht leichter durchgesetzt werden, aber auch die Entschädigung ist regelmäßig geringer und umgekehrt.

Dazu das Beispiel des Ehebruchs. Für einen Ehebruch sind sechs Rinder zu zahlen. Fünf dienen als Entschädigung und eines als Opfer. Ist der Bruch nun innerhalb eines Dorfes passiert, ist es nicht besonders wahrscheinlich, dass mehr als eine Opferkuh geleistet wird. Dies liegt am moralischen Druck der Gemeinschaft, den Streit schnell beizulegen. Ist die Entfernung größer oder die Familienbande nicht sehr stark, fehlt dieser Druck und der Schädiger kann meist nur durch Androhung von Gewalt überzeugt werden. Außerdem ist die Entschädigung höher.

Die Gesellschaftsordnung der Nuer besteht somit aus einer Kombination von Recht Moral und Glauben. Sie sind die Einheit eines jeden Nuer.

Quellen:

Edward Evans Pritchard The Nuer (1940)

Uwe Wesel Juristische Weltkunde

Wikipedia


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Seite 4: Die Nuer: Stamm ohne Obrigkeit
Seite 5: Das Recht der Nuer
Seite 6: Cuong, duer und Konsens
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