Die Scheidung kann nur von dem zuständigen Familienrichter durch Urteilsspruch durchgeführt werden.
Erforderlich ist der Scheidungsantrag von einem Ehegatten. Natürlich können auch beide die Scheidung beantragen.
Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Beide Ehegatten müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen. Bei einvernehmlichen Scheidungen kann die Zustimmung des Scheidungsantrags ausnahmsweise ohne Anwalt geschehen.
Da das Familiengericht auch für Dinge wie den Unterhalt, den Versorgungsausgleich die elterliche Sorge etc. zuständig ist, können derartige Streitpunkte während des Scheidungsverfahrens geklärt werden.
Tipp: Auch wenn Sie sich einverständlich scheiden lassen wollen: Nehmen Sie sich auf jeden Fall Ihren eigenen Anwalt, um sicher zu gehen und eine Benachteiligung auszuschließen.
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