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Die Scheidung - 6/9
cri vom 01.06.2000   |   133937 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Wie man sich scheiden lässt

Die Scheidung kann nur von dem zuständigen Familienrichter durch Urteilsspruch durchgeführt werden.
Erforderlich ist der Scheidungsantrag von einem Ehegatten. Natürlich können auch beide die Scheidung beantragen.

Mehr zum Thema:
Scheidung  

Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Beide Ehegatten müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen. Bei einvernehmlichen Scheidungen kann die Zustimmung des Scheidungsantrags ausnahmsweise ohne Anwalt geschehen.

Da das Familiengericht auch für Dinge wie den Unterhalt, den Versorgungsausgleich die elterliche Sorge etc. zuständig ist, können derartige Streitpunkte während des Scheidungsverfahrens geklärt werden.

Tipp: Auch wenn Sie sich einverständlich scheiden lassen wollen: Nehmen Sie sich auf jeden Fall Ihren eigenen Anwalt, um sicher zu gehen und eine Benachteiligung auszuschließen.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
Seite 1: Die Scheidung
Seite 2: Die Voraussetzungen einer Ehescheidung
Seite 3: Die Ehe muss gescheitert sein
Seite 4: Das Getrenntleben
Seite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle Scheidung
Seite 6: Scheidung - Worauf Sie achten sollten
Seite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?
Seite 8: Der Versorgungsausgleich
Seite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?


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