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Die Scheidung - 3/9
cri vom 01.06.2000   |   133934 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Das Scheitern der Ehe - Die unheilbare Zerrüttung

Die Ehe gilt als gescheitert, wenn

die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und prognostiziert werden kann, dass eine Wiederherstellung der Ehe nicht zu erwarten ist.

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Die Lebensgemeinschaft besteht in diesem Sinne nicht mehr, wenn zwischen den Ehegatten keinerlei innere Bindung mehr gegeben ist. Dazu ist allerdings ausreichend, wenn die Zerrüttung der innerlichen Verhältnisse von nur einem Teil ausgeht. Der Richter kann die Ehe als zerstört ansehen, auch wenn ein Ehepartner noch an ihr festhalten will. Entscheidend ist, ob die Möglichkeit einer Versöhnung besteht oder nicht.

Es gibt zwei Ansatzpunkte, bei denen das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet wird:

  • Die Ehe gilt als zerrüttet, wenn die Ehegatten schon seit drei Jahren oder länger getrennt leben.
  • Die Ehe ist auch dann als gescheitert anzusehen, wenn beide Gatten die Scheidung wollen und mindestens seit einem Jahr getrennt leben.

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