Bei Eheschließung entschließen Sie sich, mit Ihrem Ehegatten eine Ehe auf Lebzeiten zu schließen - "bis der Tod euch scheidet". Wie aber jeder weiß, kann eine Ehe unter gewissen Voraussetzungen von einem zuständigen Familienrichter durch Urteil geschieden werden. Unter welchen Umständen dies möglich ist, finden Sie in diesem Artikel.
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