Die Sache mit dem Disclaimer

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Auf ungezählten gewerblichen und privaten Internetseiten findet sich der folgende Disclaimer: "Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."

Es kann nicht mehr nachvollzogen werden, wer diesen Disclaimer als Erster auf seiner Seite eingesetzt hat – sicher ist jedoch, dass er sich zu einem wahren Selbstläufer entwickelt hat, der unkontrolliert und unkritisch wohl meist einfach kopiert und eingefügt wird. Würde man einmal eine Rankingliste der meistzitierten Urteile erstellen – ich bin sicher, man fände diese Entscheidung unter den Top Ten der (meist blind) zitierten Urteile. Erstaunlicherweise ist der Disclaimer auch auf einigen Seiten der Gerichte – so z.B. auf der Seite des OLG Köln – zu finden.

So weit verbreitet er ist, so falsch ist der Disclaimer aber auch leider. In der zitierten Entscheidung des LG Hamburg hat dieses nämlich entschieden, dass eine pauschale Distanzierung von allen Fremdinhalten auf den verlinkten Seiten eben gerade nicht ausreichend sei, um sich von einer eigenen Haftung hierfür frei zu zeichnen. Dem zu Grunde lag ein Sachverhalt, nachdem der Beklagte (und im Ergebnis auch Verurteilte) auf zahlreiche Seiten verlinkt hatte, auf denen über den Kläger beleidigende Äußerungen gemacht wurden. Der Beklagte hat sich dann einfach pauschal von allen Fremdinhalten distanziert und meinte so, aus der Geschichte draußen zu sein. Hierfür hatte der Kläger den Beklagten mit Erfolg in Anspruch genommen. Natürlich war es in dem konkreten Fall wohl auch so, dass es in Wirklichkeit genau das Ziel des Beklagten war, die auf Fremdseiten getätigten Beleidigungen möglichst weit zu verbreiten. Nun, er hat sein Ziel wohl nicht erreicht – zumindest nicht, ohne hierfür haften zu müssen.

Grundsätzlich stellt sich auch die Frage wozu man sich überhaupt von den Inhalten solcher Seiten distanzieren sollte, die man selber verlinkt hat. Wenn man mit dem Inhalt einer Seite nicht einverstanden ist, so kann man es doch auch einfach lassen, einen Link auf diese Seite zu setzen. Es gibt ja doch keine Verpflichtung zur Verlinkung.

Wie aber soll der Internetseitenbetreiber jetzt damit umgehen? Soll er einfach überhaupt nichts dazu sagen? Oder soll er sich bei jedem Link gesondert distanzieren?

Zum bloßen Schweigen kann nicht ernsthaft angeraten werden. Gerade die Betreiber gewerblicher Internetseiten würden sich so möglicherweise der Gefahr aussetzen, Zielscheibe ihrer abmahnfreudigen Mitbewerber zu werden. Ob eine solche Abmahnung dann überhaupt berechtigt wäre, müsste man dann wohl noch im Einzelfall prüfen. Jedenfalls ist so etwas mit einem unerquicklichen Aufwand und möglicherweise mit Kosten verbunden. Beides kann man sich sparen.

Sich bei jedem einzelnen Link gesondert zu distanzieren, nur um nicht in den Ruch einer Pauschaldistanzierung zu gelangen, wie sie durch das LG Hamburg als nicht ausreichend erachtet wurde, wäre wiederum eigentlich widersinnig. Wieder stünde die Frage im Raum „wozu dann eigentlich die Verlinkung?". Ich meine, es kann durchaus ein allgemeiner Hinweis darauf gemacht werden, dass sämtliche verlinkte Seiten zum Zeitpunkt der Linksetzung überprüft und für unbedenklich erachtet wurden. Im Übrigen habe man jedoch keinerlei Einfluss darauf, wie sich fremde Internetseiten entwickeln und was dort für Äußerungen gemacht oder was für Inhalte verbreitet werden. Eine ständige Überprüfung dessen sei weder möglich noch zumutbar. Wenn man dann noch darauf hinweist, man werde den betreffenden Link sofort löschen, wenn nachträglich Anhaltspunkte für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte bestehen, so sollte dies wohl hinreichen, um den eigenen Wunsch und den Willen nach Rechtstreue deutlich zu machen und dass man wahrlich niemandem auf die Füße treten will.

Es ist natürlich auch denkbar, dass man einen Link setzen will zu einer Seite, mit der man nicht ganz einverstanden ist. Hierfür mag es mannigfaltige Gründe geben. In diesem Fall sollte man dann wohl doch bei dem entsprechenden Link darauf hinweisen, dass man mit dem einen oder anderen Punkt oder mit bestimmten gemachten Äußerungen auf der verlinkten Seite nicht einverstanden sei und man sich hiervon ausdrücklich distanziere. Allerdings sollte man dann, wie ich finde, auch eine kurze Erklärung nicht schuldig bleiben, warum man den Link dann überhaupt gesetzt hat.


Rechtsanwalt Philip Stühler-Walter, Bonn

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