Die Reform der Juristenausbildung - eine (un)endliche Geschichte? Seite 1 - hed vom 18.06.2001
Die Reform der Juristenausbildung - eine (un)endliche Geschichte?
Juristen sagt man eigentlich nach, dass sie klar und analytisch denken, Probleme auf den Punkt bringen und dann in kurzer Zeit lösen können. Betrachtet man aber die jahrzehntelange Diskussion um die längst überfällige Reform der Juristenausbildung, kommt man schnell zu der Erkenntnis, dass ihnen diese Fähigkeit mitunter abhanden kommen kann.
Bereits 1968 forderten Juristen im sogenannten "Loccumer Memorandum" eine Reform der Rechtswissenschaft. Kritikpunkte damals wie heute: Zu lange Studiendauer, zu wenig moderne Rechtspraxis in der Ausbildung, Festhalten am Einheitsjuristen als Ausbildungsziel.
Anfang der 70er Jahre wurden an einigen Universitäten dann auch Reformversuche gestartet. Diese waren darauf gerichtet, Studium und Referendariat stärker an den Bedürfnissen der anwaltlichen Praxis zu orientieren und rückten von der Vorstellung ab, dass ein Jurist für alle rechtswissenschaftlichen Berufe auszubilden sei (Einheitsjurist). Nach einer halbherzigen Experimentierphase wurden diese Reformversuche bedingt durch die Änderung der politischen Verhältnisse Anfang der 80er Jahre wieder zurückgenommen.
Nicht zuletzt aufgrund der großen Juristenschwemme wurden dann in den 80er Jahren Rufe nach einer umfassenden Ausbildungsreform wieder laut, die aber infolge des erhöhten Bedarfs an Juristen im Zuge der Wiedervereinigung schnell wieder abebbten.
Nach der Öffnung des europäischen Binnenmarktes in den 90er Jahren war dann die fehlende Wettbewerbsfähigkeit deutscher Juristen im internationalen Vergleich das schlagende Argument. Und das, obwohl nur eine kleine Gruppe, nämlich die Sozietäten, die Großunternehmen betreuten, von der Konkurrenz des europäischen Binnenmarktes tatsächlich betroffen war. Dennoch - das Argument des Standortfaktors setzte sich durch. Um insbesondere die Studiendauer zu verringern, wurde 1992 die sogenannte "Freischussregelung" eingeführt und die Dauer des Referendariats um ein halbes auf zwei Jahre zurechtgestutzt. Die Freischussregelung ermöglicht es den Studierenden, nach acht Semestern einen Examensversuch zu starten, der bei Misserfolg nicht gezählt wird. Trotz der Verringerung der durchschnittlichen Studiendauer (von 11 Semestern im Jahre 1985 auf 9 Semestern ab 1992) kehrte jedoch keine Ruhe in die Diskussion um die Juristenausbildung ein, was vor allem auch damit zusammenhing, dass das Jura-Studium infolge der kürzeren Studiendauer stark an seiner Wissenschaftlichkeit eingebüßt hat.
Auch jetzt erkennen Politik, Wissenschaft und Praxis wieder, dass in Sachen Juristenausbildung dringender Handlungsbedarf besteht. Hauptargument für die Notwendigkeit einer Ausbildungsreform ist nach wie vor, dass Studium und Referendariat völlig am Markt vorbeigehen.
In Anbetracht der Tatsache, dass nur etwa vier Prozent aller Jura-Absolventen im staatlichen Dienst unterkommen, aber gut zwei Drittel Anwälte werden, erscheint es nicht mehr zeitgemäß, an der Universität und im staatlichen Vorbereitungsdienst am Ausbildunsziel der Befähigung zum Richteramt festzuhalten. Während des Referendariats lernt man, wie ein Urteil aufgebaut ist, aber beispielsweise nicht, wie ein Konflikt ohne Rechtsstreit zu lösen ist oder wie vor Gericht plädiert werden muss. Zudem wird erkannt, dass es ein nicht hinnehmbarer Zustand ist, wenn die Studierenden - um die gewaltige und unsinnige Stoffmenge vor dem 1. Staatsexamen zu bewältigen - ihr Geld (immerhin durchschnittlich 3.000 bis zu 10.000 Mark) wie die Lemminge zum privaten Repetitor tragen. Und wird das Examen dann trotz Paukerei und hoher "Rep"-Kosten nicht bestanden, was immerhin bei etwa jedem Vierten der Fall ist, verlässt der/die etwa 25-Jährige frustriert und ohne jeden Abschluss die Uni. Nicht gerade die beste Situation für einen Neuanfang.
An Reformvorschlägen mangelt es nicht: Politik und Universitäten arbeiten emsig an Gesetzentwürfen. Nicht zuletzt wegen des Erfolges des ersten rechtswissenschaftlichen Privatinstituts - der Bucerius Law School in Hamburg - scheinen nun auch die staatlichen Juristenschmieden erkannt zu haben, dass die universitäre Ausbildung attraktiver gestaltet werden muss.
Auch wenn sich die Reformvorschläge in Detailfragen unterscheiden - im Gegensatz zu den früheren Diskussionen ist nun endlich ein Konsens in den wesentlichen Fragen in Sichtweite. Die Weichenstellung für eine umfassende Reform und nicht nur ein "Reförmchen" scheint gegeben. Eckpunkte, auf die sich nach den bisherigen Vorschlägen alle interessierten Gruppen (Politiker, Hochschulen, Studierende, Anwälte und sonstige Praktiker) verständigen könnten, sind:
Das Referendariat soll fachspezifischer ausgerichtet werden, um eine bessere Vorbereitung auf den Anwaltsberuf zu ermöglichen. Der Anwaltsberuf soll nicht mehr die Funktion eines doppelten Auffangbeckens haben: Wer nicht weiß, was er machen soll, studiert Jura, wer es nach dem Studium immer noch nicht besser weiss, lässt sich eben als Anwalt nieder. Schwerpunkt der Anwaltsausbildung soll die praktische Ausbildung in Anwaltskanzleien sein, die durch eine theoretische Ausbildung an Anwaltsakademien ergänzt wird. Sinnvoll erscheinen der Vorschlag einer berufspezifischen Spartenausbildung: Das klassische Referendariat gäbe es nur noch für diejenigen, die später als Richter/-in, Staatsanwalt/-ältin, Verwaltungsjurist/-in in den Staatsdienst wollen. Von einem Mitte 20-Jährigen wäre es auch nicht zu viel verlangt, sich nach dem 1. Staatsexamen zu entscheiden, welche Sparte er einschlagen will. Wenn er sich für den Anwaltsberuf entscheidet, dann soll er auch als Anwalt ausgebildet werden und nicht als Verwaltungsjurist oder Richter.
Das Staatsexamen in der jetzigen Form wird abgeschafft. Zumindest ein Teil der Prüfungsleistungen des 1. Staatsexamens kann bereits an der Uni erbracht werden, was automatisch zu einer Verkürzung der Studiendauer führt, ohne den wissenschaftlichen Anspruch eines Jura-Studiums zu vernachlässigen.
Zu einer vollständigen Abschaffung des Staatsexamens wird es wohl nicht kommen, denn dies hätte zur Folge, dass die Länder ihre Prüfungsämter dichtmachen könnten, wozu sie sich wohl kaum bereit erklären würden.
Während des Studiums soll mehr Gewicht auf Schlüsselqualifikationen gelegt werden, indem dem Studierenden in stärkerem Maße praktische Bezüge vermittelt werden und ihm durch Wahlfächer frühzeitig die Möglichkeit zu einer Spezialisierung gegeben wird.
Begrüßenswert ist auch der Vorschlag, eine Zwischenprüfung einzuführen. Sollte es tatsächlich mit dem Examen nicht hinhauen, was ja alles andere als den Ausnahmefall darstellt, stünde der Studierende dann nicht nur als Abiturient mit Führerschein dar.
Aufgabe der Politik ist es nun, die einzelnen Vorschläge zu bündeln, eine machbare Reform daraus zu zimmern und endlich das letzte Kapitel der (un)endlichen Geschichte aufzuschlagen.
Thilo Wagner, Köln beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und hat Interessensschwerpunkte: Strafrecht, Verkehrszivilrecht.