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Die Rechtsschutzversicherung - 7/10
frm vom 14.10.2003   |   128721 Aufrufe   |   Rubrik: Downloads&Co. - Kosten, Gebühren, Versicherungen

Was bezahlt der Rechtsschutzversicherer?

Ganz egal für welches Rechtsschutzpaket einer Versicherung Sie sich entschieden haben, die Kosten, die übernommen werden, bleiben immer die gleichen. Ein ausgedehntes Rechtsschutzpaket führt nicht dazu, dass die Versicherungen höhere Kosten übernehmen. Ein ausgedehntes Rechtsschutzpaket unterscheidet sich von einem "Sparpaket" lediglich durch die Einstandspflicht für umfangreichere Rechtsstreitigkeiten. Der Verkehrsrechtsschutz beinhaltet nur Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Fahrzeug entstehen. Hat man hingegen einen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, so werden auch Rechtsstreitigkeiten z.B. aus dem Arbeitsverhältnis übernommen. Die Arten der Rechtsstreitigkeiten werden also nur ausgedehnt. Was hingegen nicht erweitert wird, sind die erstattungsfähigen Kosten. Bei jeder der beiden genannten Rechtsschutzversicherungen werden die Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder usw. bis zur vereinbarten Deckungssumme bezahlt. Es ist also nicht so, dass bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung z.B. nur Anwaltskosten bezahlt werden und bei einer Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung noch zusätzlich zu den Anwaltskosten z.B. die Gerichtskosten.

Erstattungsfähige Kosten sind:

  • Rechtsanwaltskosten,
  • Korrespondenzanwaltskosten in Inlands-Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist,
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger,
  • Kosten des Gerichtvollziehers,
  • Kosten für ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren, bis zur Höhe der Kosten, die vor einem Gericht erster Instanz entstehen würden,
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen
    • zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
    • bei Streitigkeiten aus Kfz-, Kauf- und Reparaturverträgen,
    • in verkehrsrechtlichen Auslandfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen,
  • Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat,
  • Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen,
  • Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist,
  • Strafkautionen darlehensweise von meist bis zu 60.000 Euro in zinsloser Form.
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Seite 7: Was bezahlt der Rechtsschutzversicherer?
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Von guest123-2212 am 08.05.2009 14:00

Ein weiteres gutes Beispiel um die Versicherung vergleichen zu können ist www.fairseek.de.

Von WM Rechtsschutzdirekt am 03.02.2009 17:58

Neben dem reinen Preisvergleich für Rechtsschutzversicherungen sollten aber auch die Leistungen im Fokus stehen. Im Falle eines Falles kann es sonst zu horenden Kosten kommen, wenn bestimmt Leistungen nicht eingeschlossen waren.

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