Ganz egal für welches Rechtsschutzpaket einer Versicherung Sie sich entschieden haben, die Kosten, die übernommen werden, bleiben immer die gleichen. Ein ausgedehntes Rechtsschutzpaket führt nicht dazu, dass die Versicherungen höhere Kosten übernehmen. Ein ausgedehntes Rechtsschutzpaket unterscheidet sich von einem "Sparpaket" lediglich durch die Einstandspflicht für umfangreichere Rechtsstreitigkeiten. Der Verkehrsrechtsschutz beinhaltet nur Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Fahrzeug entstehen. Hat man hingegen einen Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, so werden auch Rechtsstreitigkeiten z.B. aus dem Arbeitsverhältnis übernommen. Die Arten der Rechtsstreitigkeiten werden also nur ausgedehnt. Was hingegen nicht erweitert wird, sind die erstattungsfähigen Kosten. Bei jeder der beiden genannten Rechtsschutzversicherungen werden die Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder usw. bis zur vereinbarten Deckungssumme bezahlt. Es ist also nicht so, dass bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung z.B. nur Anwaltskosten bezahlt werden und bei einer Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung noch zusätzlich zu den Anwaltskosten z.B. die Gerichtskosten.
Erstattungsfähige Kosten sind:
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