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Die Rechtsmittel - Worum es geht

6.10.2000 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 35986 Aufrufe
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Rechtsmittel, Berufung, Revision

Rechtsmittel dienen der Überprüfung eines gerichtlichen Urteils.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Rechtsmitteln:
Die Berufung und die Revision .

Die Wirkung von Rechtsmitteln

Beide Rechtsmittel haben Gemeinsamkeiten in ihrer Wirkung:

  • Sie hemmen den Eintritt der Rechtskraft - man spricht von einem Suspensiveffekt. So kann ein Urteil nicht vollstreckt werden, solange die Richtigkeit nicht überprüft wurde. Der Urteilsspruch ist sozusagen solange blockiert und nicht realisierbar, wie eine Überprüfung andauert.

  • Der Streit wird in die nächsthöhere Instanz verlagert - man spricht von einem Devolutiveffekt. Zuständig für die Überprüfung ist immer eine höhere Instanz, nie das Gericht, von dem die beanstandete Entscheidung stammt.

Neben diesen Rechtsmitteln gibt es auch die Möglichkeit, gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile sind, überprüfen zu lassen. Dafür ist die Beschwerde einzulegen. Sie hat zwar Devolutiveffekt, aber keinen Suspensiveffekt, da der Vollzug der angefochtenen Entscheidung nicht gehemmt wird. Die Beschwerde ist daher auch kein Rechtsmittel, sondern nur ein Rechtsbehelf .




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Seite 1: Die Rechtsmittel - Worum es geht
Seite 2: Die Beschwer - Unbedingte Voraussetzung
Seite 3: Die Berufung
Seite 4: Die Revision
Seite 5: Die Beschwerde

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