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Die Rechtschutzversicherung – Dein Freund und Helfer?
Seite 1 - vom 04.08.2005

Die Rechtschutzversicherung – Dein Freund und Helfer?

Von Rechtsanwältin Simone Hiesgen

Der Autor
Simone Hiesgen, Hattingen
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Familienrecht, Erbrecht, Zwangsvollstreckungsrecht und hat Interessensschwerpunkte: Internationales Privatrecht.
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Eine Rechtschutzversicherung ist eine feine Sache: Wenn man einmal die Hilfe eines Anwalts braucht oder vor Gericht gezerrt wird, so braucht man die Kosten nicht zu fürchten.

Auch sonst scheinen Rechtschutzversicherer sehr hilfsbereit, um Ihren Kunden Kosten und Arbeit zu sparen. Folgende wahre Geschichte hat sich erst kürzlich zugetragen:

Es kommt ein Mandant zu seinem Anwalt mit einem Schreiben vom Jugendamt. Darin steht, er sei von einer ihm auch bekannten Dame als Vater eines Kindes benannt worden. Binnen zwei Wochen solle er die Urkunde zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltsleistung unterzeichnen, sonst müsse er mit einer Klage rechnen.

Der Mandant war sich aber nicht sicher, ob er der Vater sei und suchte Hilfe bei einem Anwalt, wie er sich nun am besten verhalten solle und welche Konsequenzen eine solche Urkunde hat. Im Laufe der Beratung fiel dem Mandanten ein, dass er rechtschutzversichert ist. Er war sich aber nicht sicher, in welchem Umfang.

Am Morgen danach begab er sich also zu seiner Geschäftsstelle, um zu erfragen, ob für seinen Fall auch Rechtschutz bestehe und dann die Deckungszusage zu bekommen.

Die zuständige Geschäftsstelle reichte ihm eine 0180-Servicenummer. Die Dame am anderen Ende dieser Leitung nahm den Servicegedanken sehr ernst: Auf die schlichte Frage des Mandanten, ob er für diesen Fall versichert sei und dem Anwalt die Deckungszusage geschickt werden könne, begann die Dame ihn zu belehren: „Wenn Sie der Vater sind, dann müssen Sie auf dem Brief vom Jugendamt das und das ankreuzen, wenn nicht, dann machen Sie Ihr Kreuz dort. .“ Etwas irritiert wies der Mandant zu recht darauf hin, es gebe erstens auf dem Brief vom Jugendamt nichts zum Ankreuzen und zweitens sei das nicht seine Frage gewesen. Er wolle lediglich wissen, ob sein Anwalt eine Deckungszusage für diesen Fall bekommen könne. Daraufhin antwortete die Dame am Telefon: „Ich habe Ihnen das doch jetzt erklärt, wofür müssen Sie da noch zum Anwalt?“

Zur Ehrenrettung der Rechtschutzversicherung sei aber gesagt, dass nach dem Hinweis des Mandanten, er sei schon das erste Mal bei einem Anwalt gewesen und fühle sich dort besser beraten als auf der Hotline einer Versicherung, sofort die Deckungszusage per Fax beim Anwalt eintraf.


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