Soweit Zustellungen an den Bevollmächtigten auch an die Partei unmittelbar zulässig sind (z.B: § 16 FGG, § 8 VwZG) , bitte ich diese nur an meinen Bevollmächtigten zu bewirken.
Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
Empfangnahme und Freigabe von Geld, Wertsachen, Urkunden und Sicherheiten, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, von der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten.
Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere. Die entstehenden Kosten trägt der Unterzeichnende.
Entgegennahme von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen, Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, Erhebung und Rücknahme von Widerklagen - auch in Ehesachen.
Vertretung vor den Familiengerichten gemäß § 78 ZPO sowie Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen und Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften.
Gürkan Güner, Frankfurt am Main beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und hat Interessensschwerpunkte: Sportrecht, Recht anderer Staaten Türkei.