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Das Planfeststellungsverfahren - Worum es geht

12.2.2001 | Ratgeber - Verwaltungsrecht | 23381 Aufrufe
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Planfeststellung, Planfeststellungsverfahren, Enteignung

In "Per Anhalter durch die Galaxis" von Douglas Adams wird die Erde pulverisiert, da sie einer Hyperverkehrsstraße weichen muss.- Weil die Erdbewohner den Plänen zum Bau der Weltraumstraße, die auf irgendeinem anderen Planeten auslagen, nicht widersprochen hatten, wird unser blauer Planet einfach weggesprengt. Nun, es hatte den Menschen auch kein Außerirdischer gesagt, dass ein derartiges Vorhaben wie der Bau einer Galaxisautobahn überhaupt in Erwägung gezogen wird, geschweige denn, dass sie diesem Vorhaben auf irgendeinem unerreichbaren Planeten widersprechen können.
Hierzulande sollen derartige Unannehmlichkeiten durch die genaue Festlegung eines so genannten Planfeststellungsverfahrens verhindert werden. Insbesondere müssen die Gemeinden davon in Kenntnis gesetzt werden, dass vielleicht ein paar Häuser einer Autobahn oder ähnlichem weichen sollen.. .Die Gemeinden und betroffenen Bürger können dann Stellung zu dem Vorhaben beziehen. Nicht so wie bei Adams Geschichte, in der wir Menschen vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Das Verfahren der Planfeststellung ist sozusagen das Genehmigungsverfahren für den Bau, die Änderung oder Umgestaltung bestimmter Anlagen. Dazu gehören Bundesfernstraßen, Flughäfen, Bundeswasserstraßen, der Ausbau oberirdischer Gewässer, Straßenbahnlinien und Eisenbahnen. Vor einer entsprechenden "Feststellung des Planes", also der FESTSTELLUNG DER ZULÄSSIGKEIT des Vorhabens (z.B. des Baus einer neuen Bundesautobahn) darf nicht ein einziger Stein versetzt werden. Da der Bau der genannten Anlagen immer weitreichende Konsequenzen für Umwelt und Bürger hat, müssen im Vorfeld kleinlichst Vor- und Nachteile verglichen werden. Dazu werden insbesondere beteiligte Bürger bzw. Anwohner und deren Einwände oder Vorschläge gehört und die öffentlichen mit den privaten Interessen verglichen. Es findet eine Abwägung statt: Ist das öffentliche Interesse (z.B. der Nutzen durch eine neue Autobahnstrecke) den privaten voranzustellen? Sind die Maßnahmen mit dem Umweltschutz vereinbar?

Geregelt ist die Planfeststellung hauptsächlich im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) und den einzelnen Spezialgesetzen, etwa dem Bundesfernstraßengesetz (FstrG), Bundesbahngesetz oder Luftverkehrsgesetz. Planfeststellungen auf Landesebene bestimmen sich nach den jeweiligen Ländergesetzen.

Das Planfeststellungsverfahren gliedert sich im Wesentlichen in

  1. Anhörungsverfahren und
  2. Planfeststellungsbeschluss


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