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Die Patentanmeldung

AFP VOM 18.9.2000 | Ratgeber - Patentrecht | 56237 Aufrufe
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patent, patentrecht

Ein Patent anmelden!

Ein Patent meldet man dadurch an, indem die Unterlagen, in denen die Erfindung beschrieben ist, zusammen mit einem Erteilungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (Tel. : 089-21 95 22 21), bei der Dienststelle Jena (Tel. : 03641-40 55 55) dem Technischen Informationszentrum Berlin (Tel. : 030-25 992 220) oder einem Patentinformationszentrum eingereicht werden.

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und in deutscher Sprache - es sei denn, eine deutsche Übersetzung wird innerhalb von drei Monaten nachgereicht. Bei der Anmeldung müssen die Unterlagen über die Erfindung noch nicht perfekt formuliert und gegliedert sein. Entscheidend ist, dass die Erfindung in den Unterlagen vollständig beschrieben ist, da nachträglich keine Informationen zur Erfindung nachgereicht werden können.
Dadurch wird die Anmeldung beim DPMA hinterlegt und der Anmeldetag festgelegt. Nach diesem Anmeldetag eingereichte Anmeldungen der gleichen oder einer ähnlichen Erfindung von Konkurrenten können nicht mehr zu einem Patent führen.

Formulare zur Patentanmeldung erhalten Sie beim
Deutschen Patent- und Markenamt
Zweibrückstraße 12
80297 Münschen
Tel. : 089- 21 95 34 02

oder zum downloaden beim DPMA.

Rechtlich ist es nicht notwendig, die Hilfe eines Anwalts zur Anmeldung eines Patents in Anspruch zu nehmen. Allerdings ist es grundsätzlich vorteilhaft und empfehlenswert, eine Anmeldung von einem sachkundigen Patentanwalt ausarbeiten und einreichen zu lassen. Einen Patentanwalt in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Anwaltsuchdienst.

Übrigens: Wer seinen Wohnsitz nicht in Deutschland hat, muss sich zwingend von einem Anwalt vertreten lassen.


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Seite 1: Ein Patent anmelden!
Seite 2: Kosten und Verfahrenskostenhilfe
Seite 3: Offenlegung und Prüfung
Seite 4: FAQ`s zum Patentrecht

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