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Organisation - Die rechtlichen Grundlagen

5.12.2000 | Ratgeber - Sportrecht | 24066 Aufrufe
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Sportgericht, Schiedsgericht, Verband

Der DFB oder das IOC sind für Sportinteressierte allgemein bekannte Begriffe. Und jeder dürfte schon von "Sportgerichten" gehört haben, die bei Dopingvergehen Sperren aussprechen. Doch worauf begründen sich die Rechte dieser Einrichtungen? Im folgenden wird ein kurzer Abriss darüber gegeben, wie die Organisationsstrukturen aussehen, auf welche Grundlagen die Rechte im Sport zurückgehen und wo ihre Grenzen liegen.

Vom Sportrecht werden zwei zu trennende Teilbereiche umfasst:

  • Das gesamte den Sport betreffende staatliche Recht .

    Der Sport steht nicht ausserhalb der Rechtsordnung. Es gibt eine Reihe von schützenswerten Rechtspositionen, die während der Ausübung oder durch Entwicklungen rund um den Sport beeinträchtigt werden können.
    Klassische zivilrechtliche Bereiche ergeben sich aus dem Vereins- oder Schadensrecht. Aus dem öffentlichen Recht sind das Steuer-, Nachbar- oder Baurecht zu nennen. Zusätzlich kommen strafrechtliche Regelungen wie Körperverletzung oder Betrug hinzu. In den letzten Jahren müssen immer neue Teilgebiete z.B. das Urheber-, Marken oder Arbeitsrecht in Betracht gezogen werden. Wegen der Weite des Gebietes "Sport", gerade bei der zunehmenden Professionalisierung, kann eine Aufzählung nur ausschnittsweise erfolgen.

  • Das selbstgesetzte Recht des Sports.

    Der Staat gewährt dem Sport in bestimmten Grenzen die Eigenständigkeit, seine Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Verbände und Vereine haben die Möglichkeit, in Satzungen die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder zu regeln. Problematisch ist die Grenzziehung, wann das staatliche Recht in das selbstgesetzte Recht zum Schutz der Beteiligten einzugreifen hat.




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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Organisation - Die rechtlichen Grundlagen
Seite 2: Aufbau der Sportorganisationen
Seite 3: Die staatlichen Rechtsgrundlagen
Seite 4: Die Sportgerichtsbarkeit

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