Die Organe der Europäischen Union
23.11.2002 | Ratgeber - Europarecht | 78341 Aufrufe Mehr zum Thema:EU, Ministerrat, EuGH, Kommission
Die EU hat fünf ihr untergeordnete Organe, die auch unter der Bezeichnung "fünf Säulen der EU" bekannt sind:
| Organ | Zusammensetzung |
| Kommission (Sitz in Brüssel) | 20 unabhängige Mitglieder mit einer Amtszeit von 4 Jahren. Für jeden Mitgliedstaat werden ein oder zwei Vertreter bestimmt. Diese werden einstimmig durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannt, die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist erforderlich. |
| Ministerrat (Sitz in Brüssel) | Ein Regierungsvertreter pro Mitgliedstaat, der in jedem Einzelfall neu bestimmt wird. Es gibt keine ständigen Mitglieder. Die Vertreter sind abhängig von den Weisungen ihrer Regierung . |
| Europäisches Parlament (Sitz der Fraktionen und Ausschüsse in Brüssel, Sitz des Plenums in Straßburg) | 518 Abgeordnete, die vom Volk der jeweiligen Mitgliedstaaten direkt gewählt werden (Deutschland z.B. hat 99 Abgeordnete). Die Abgeordneten haben eine Amtszeit von fünf Jahren und vertreten nicht nur ihr eigenes Volk, sondern alle Bürger der Gemeinschaft. |
| Europäischer Gerichtshof (EuGH) (Sitz in Luxemburg) | 15 Richter, die einvernehmlich durch die Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden. Sie erhalten Unterstützung von unparteilichen, unabhängigen Generalstaatsanwälten |
| Europäischer Rechnungshof (Sitz in Luxemburg) | 15 Mitglieder mit einer Amtszeit von sechs Jahren. Sie werden nach Anhörung des Parlaments einstimmig vom Ministerrat ernannt. |
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