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Die OHG - Nur noch ein Fossil unter den Gesellschaftsformen

AFP VOM 31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 27020 Aufrufe
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Offene, Handelsgesellschaft, OHG

Die Offene Handelsgesellschaft war einst die vorherrschende Gesellschaftsform in Deutschland. Sie setzt ein vollkaufmännisches Gewerbe voraus, eine Tätigkeit also, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert.
Die OHG war die klassische Form für den Zusammenschluss von Kaufleuten, daher wurde sie auch partnerschaftlich organisiert; meist handelte es sich um Familienbetriebe, in denen zwei Brüder oder Vater und Sohn ein Unternehmen führten.

Auch viele der heute bekannten großen Aktiengesellschaften starteten ihr Dasein als OHG.
Der Grund dafür, dass die Rechtsform der OHG aber mehr und mehr aus unserem Wirtschaftsleben verschwand, liegt wohl eindeutig in der unbeschränkten persönlichen Haftung jedes einzelnen Gesellschafters. - Das Risiko der Illiquidität ist wegen der steigend unüberschaubaren Haftungsverhältnisse einfach zu groß geworden, so dass die Gesellschaftsform der OHG von der der GmbH verdrängt wurde.
Natürlich ist es immer noch möglich, eine OHG zu gründen, dies ist aber in der Regel nicht mehr zu empfehlen.


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