Hallo liebe Forumfreunde,
ich benötige euren Rat, da ich mir nicht mehr weiter weis. Vorab:Wir haben unser Haus in Hessen.
Unser Nachbar hat auf seinem angrenzenden Gartengrundstück seinerzeit uns direkt gegenüber u.a. 2 Nussbäume gepflanzt, die mittlerweile beide eine Höhe weit über unser Haus hinaus haben, also etwa 20-25m hoch sind. Mittlerweile mit entsprechender Ausladung, z.T. auch auf unser Grundstück
hinüber.
Gespräche mit dem Nachbar haben bisher nichts gebracht.
Nun unsere eigentlichen Probleme:
1. und wichtigtstes:
Durch das jährliche ungebremste Wachstum ist zumindest bei dem einen Baum der Blattwuchs so dicht geworden, das er uns das Tageslicht in unserem Flur erheblich einschränkt, da unser einziges Flurfenster genau dem Baum gegenüber liegt (unser Haus wurde vor der Baumpflanzung gebaut).
2.
Durch die immense Höhe der Bäume und da die Herbstwinde von Westen die Blätter alle genau in unsere Richtung und u.a. auf unser Dach und damit bei Regen in unsere Regenrinne wehen, besteht latent die Gefahr, das unsere Regenrinne von diesen Blättern verstopft wird. Ich reinige zwar regelmäßig die Dachrinne, werde aber ggf. nicht verhindern können, das diese verstopft und dann nur durch einen Fachmann und mit hohen Kosten verbunden, wieder behoben werden kann.
Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich zu meinem Recht komme?
Der Herbst naht; Eile wäre geboten.
Danke jetzt schon mal für euer Gehirnschmalz!
-- Editiert von Moderator am 29.09.2017 13:19
-- Thema wurde verschoben am 29.09.2017 13:19
Die Nußbäume in Nachbarsgarten
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
Deine Frage passt aber nicht so ganz in das Unterforum "Arbeitsrecht"...
Zu welchem Recht??? Du hast das Recht im Flur Licht anzumachen wenn es dort zu dunkel ist. Du hast das Recht die Dachrinne zu säubern wenn diese verdreckt ist.ZitatKönnt ihr mir Tipps geben, wie ich zu meinem Recht komme? :
-- Editiert von -Laie- am 29.09.2017 13:05
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Wenn die vorgeschriebenen Abstände bezüglich der Bepflanzung eingehalten sind, hast du meiner Meinung nach keine Möglichkeit etwas dagen zu tun. Und selbst bei Nichteinhaltung halte ich die Wahrscheinlichkeit einer Verjährung deiner Ansprüche für groß.
Eventuell kann gegen auf dein Grundstück herüberhängende Äste vorgegangen werden, aber das ist eine Einzelfallbetrachtung. Es kommt unter anderem darauf an, in welcher Höhe sie herüberhängen und wie nahe sie an deinem Haus sind.
Dass Blätter auf dein Grundstück fallen ist persönliches Lebensrisiko. Mein Tip: Setze ein Gitter über das Fallrohr.
Gruß
Shihaya
Ich denke schon, dass du verlangen kannst, dass du Tageslicht im Flur hast. Nicht umsonst werden Nussbäume nur auf großen Grundstücken gepflanzt. Wie weit weg sind die Bäume von deiner Grenze?
Dann nenn doch bitte mal den entsprechenden § oder irgendeine Verordnung die deine Gedanken stützen.ZitatIch denke schon, dass du verlangen kannst, dass du Tageslicht im Flur hast. :
@Kochlöffel
Sieht sehr schlecht für dich aus. Lese mal zum Thema: Bäume zu nah an Grundstücksgrenze hier in dem Forum quer.
Laubfall und Lichtentzug sind fast keine Beeinträchtigungen. Wenn die Bäume unter die Baumschutzordnung fallen, darf der Eigentümer diese nicht einmal fällen und wenn er Pech hat für Schäden zahlen.
Aber wenn man clever ist, schaut man einmal, wo sind Leitungen, gibt es Wurzelschutz, wachsen Wurzeln schon in mein Grundstück rein.....................steht der Baum sicher, Windsurf usw.
Einfach mal in Ruhe lesen und sich mit diesem Thema beschäftigen. Lese einmal Gerichtsurteile. Baumeigentümer müssen Pflichten erfüllen.
ZitatIch denke schon, dass du verlangen kannst, dass du Tageslicht im Flur hast. :
Das Gesetz möchte man doch mal gerne nennen.
Mein Traum war schon immer ein eigener Nußbaum im Garten zu haben. Wurde von der Gemeinde nicht erlaubt, da Grundstück angeblich zu klein. Meine Eltern hatten einen Kirschbaum, der musste entfernt werden, weil die Wurzeln zu den Nachbarn hinüberwuchsen. Da war nicht einmal etwas von wegen der Nachbar muss im Dunklen Flur entlanglaufen oder Strom verbrauchen, weil der Nachbar unbedingt zwei große Bäume haben muss.
An deiner Stelle würde ich bei der Gemeinde nachfragen, wie das bei euch geregelt ist. Mehr als das es so bleibt, kann auch nicht geschehen.
Wenn die Grenzabstände eingehalten sind, wird rechtlich nichts zu machen sein.
Allenfalls hinsichtlich von Ästen, die in den Luftraum des Nachbargrundstücks reichen.
Auch eindringende Wurzeln sind nach (möglicherweise: bisheriger) Rechtsprechung etwas anderes als Schattenwurf, Entzug von Licht und Luft ("negative Emission" - siehe BGH-Urteil von 2014).
z.B. hier
http://www.focus.de/immobilien/bauen/rechtsprechung-wenn-nachbars-baeume-weg-sollen_aid_414781.html
https://www.welt.de/wams_print/article4104643/Gegen-grosse-Baeume-haben-Nachbarn-kaum-eine-Chance.html
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/urteil-am-bundesgerichtshof-gegen-grosse-baeume-neben-dem-grundstueck-koennen-nachbarn-nichts-machen/12040776.html
Im übrigen sind bei heutigen Neubauvorhaben bei uns (Bayern, Hessen - ich lebe im "Grenzgebiet" ) i.d.R. eine bestimmte Anzahl einheimischer Laubbäume sogar gefordert, weil Bäume ein wichtiger Teil der Städtebaulichen Planung sind - um zu vermeiden, dass sich Wohngebiete zu stark aufheizen - deswegen wird ja auch als Straßenbegleitgrün immer mehr Wert auf ausreichend Bäume im öffentlichen Raum gelegt (weil die Ausgleichsmaßnahmen ja ganz woanders erfolgen und nur dort wirken )
z.B. für etwas positivere Stimmung
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/muenchens-baum-schwund-eine-gefahr-fuer-stadtklima-7346196.html
http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/frankfurt-stadt-der-baeume-mehr-als-nur-strassenbegleitgruen-13013144.html
Wir haben selbst einen großen Walnussbaum im Garten - ich schätze ihn auch auf 20-25 mtr Höhe - der nimmt uns überhaupt kein Licht und wir sind froh um den Schatten im Garten. Seine Äste fangen erst in etwa 6-7 Höhe an.
Wenn der Baum des Nachbarn seine Äste schon im unteren Bereich hat, wäre vielleicht das Aufasten (also Äste im unteren Bereich entfernen) eine Lösung für euch.
Vielleicht noch ein kleiner Trost: die Maximalhöhe des Walnussbaums (Sämling) wird i.A. mit "bis zu 25 Meter" angegeben. Außerdem ist das ja ein Baum, der seine Blätter relativ spät bekommt und auch schon wieder viel früher abwirft als andere Laubbäume.
https://de.wikipedia.org/wiki/Echte_Walnuss
Das Laub taugt übrigens ganz prima als unkrauthemmende Mulchdecke an robusteren Gehölzen/Hecken (nur halt nicht in Blumen-/Staudenbeeten).
ZitatIch denke schon, dass du verlangen kannst, dass du Tageslicht im Flur hast. :
Stimmt.
Verlangen kann man ja fast alles. Probleme fangen erst an, wenn man das Verlangen durchsetzen will.
ZitatWurde von der Gemeinde nicht erlaubt, da Grundstück angeblich zu klein. :
Was ist das denn für ein Unfug? Welche Rechtsgrundlage soll es denn da geben?
Ein Baum wird gepflanzt, fertig. Da braucht es keine Erlaubnis der Gemeinde.
Schneeelfe meint sicherlich den Bebauungsplan und das Nachbarrecht. Wenn man "auf der Gemeinde" vorspricht, holen die Mitarbeiter diese 2 Grundlagen raus...............
Bei uns in BW braucht ein Nußbaum 8 m Grenzabstand, wenn man mittig wohnt/gebaut hat, wird es schon schwierig diese Abstände einzuhalten.
-- Editiert von Rosenfreund am 30.09.2017 07:56
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