Fürs Völkerrecht ein Meilenstein, für viele Deutsche ein Ärgernis
AFP VOM 17.11.2005 | Nachrichten - Allgemein | 32771 Aufrufe Mehr zum Thema:Völkerrecht, Nürnberger, Prozesse
- Beginn der Nürnberger Prozesse jährt sich zum 60. Mal
Es war ein bewusstes Signal der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs, die brutale Ungerechtigkeit des Nazi-Regimes mit einem großangelegten Prozess nach rechtsstaatlichen Grundsätzen aufzuarbeiten. Nicht als Schauprozess, aber als geschickt in Szene gesetzte Verhandlung begann vor 60 Jahren der erste der Nürnberger Prozesse. Die Richter der vier Alliierten USA, Russland, England und Frankreich wollten dort 24 Angeklagte stellvertretend für das Regime Adolf Hitlers bestrafen. Im ersten Prozess dieser Art in der Geschichte setzten sie damit für das Völkerrecht einen Meilenstein. Bei den Deutschen sorgten die Verhandlungen aber für wachsenden Unmut.
Aus der verbliebenen Führung Nazi-Deutschlands - Hitler, Propagandaminister Joseph Goebbels und SS-Führer Heinrich Himmler hatten sich das Leben genommen - kamen am 20. November 1945 unter anderem Reichsmarschall Hermann Göring und Hitler-Stellvertreter Rudolph Heß vor den Internationalen Militärgerichtshof. Dessen Anklage lautete auf Teilnahme an einer Kriegsverschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vier Stunden benötigte US-Ankläger Robert Jackson im Saal 600 des Nürnberger Justizpalasts zur Verlesung der Anklage.
Das Interesse an dem Prozess war riesig. Aus mehr als 20 Ländern reisten Journalisten und Prozessbeobachter ins zerbombte Nürnberg, das unter anderem wegen des unbeschädigten und ausreichend großen Gerichtsgebäudes ausgewählt wurde. Unter den Berichterstattern waren viele Schriftsteller. So berichtete auch Erich Kästner, dessen Bücher unter den Nazis verboten waren: "Die Stimme des Anklägers klingt, als sei sie weit weg. Die Dolmetscher murmeln hinter ihren gläsernen Verschlägen. Alle Augen sind auf die Angeklagten gerichtet.... Jetzt sitzen also der Krieg, der Pogrom, der Menschenraub, der Mord en gros und die Folter auf der Anklagebank. Riesengroß und unsichtbar sitzen sie neben den angeklagten Menschen."
Kästners eindringliche Beschreibung reiht sich ein in eine Berichterstattung, die vor allem durch die Schilderungen der Judenvernichtung überall auf der Welt für Bestürzung sorgte. Bei den Deutschen war die Meinung allerdings gespalten. "Man muss unterscheiden zwischen veröffentlichter und öffentlicher Meinung", sagt Peter Reichel, Professor für Politische Wissenschaft an der Universität Hamburg. Zu Beginn hätten die Berichte über positive Reaktionen in den von den Alliierten kontrollierten Zeitungen gestimmt. Doch je länger der Prozess dauerte und je klarer wurde, dass weitere Prozesse folgen sollten und kein Ende der so genannten Entnazifizierung absehbar war, desto ablehnender sei die Haltung der Deutschen geworden.
Für Intellektuelle wie den späteren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, der in Nürnberg als 28-Jähriger seine Vater, den ehemaligen Außenamts-Staatssekretär Ernst von Weizsäcker, verteidigte, war nicht einzusehen, dass kein deutsches Gericht über die Nazi-Schergen urteilen durfte. Das Wort der "Siegerjustiz" machte die Runde. In der Bevölkerung wog viel schwerer, dass sich viele Deutsche selbst als Opfer fühlten, nachdem sie in den ausgebombten Städten oft in bitterer Armut lebten.
Dass die von den Alliierten erhoffte nachhaltige Wirkung von Nürnberg ausblieb, hat für Reichel aber vor allem mit dem rasch einsetzenden Kalten Krieg zu tun. Dadurch sei die Bundesrepublik schnell rehabilitiert gewesen. International dagegen gilt der Prozess bis heute als Meilenstein. Vor allem die "Nürnberger Prinzipien", also die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, von Kriegsverbrechen und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gelten als Grundlage für das moderne Völkerstrafrecht und maßgebend für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Auf Grundlage dieser Prinzipien ergingen nach knapp elfmonatiger Verhandlung am 1. Oktober 1946 die Urteile: Zwölf Angeklagte wurden zum Tod durch den Strang verurteilt. Göring nahm sich vor der Vollstreckung das Leben, der in Abwesenheit verurteilte Martin Bormann wurde nie gefunden. Drei Mal gab es lebenslänglich, unter anderem für Heß. Vier Angeklagte mussten zwischen zehn und zwanzig Jahre ins Gefängnis, drei wurden freigesprochen. Reichsorganisationsleiter Robert Ley hatte sich vor Verhandlungsbeginn das Leben genommen, der Industrielle Gustav Krupp galt als verhandlungsunfähig.
17. November 2005 - 11.53 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2005
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Fürs Völkerrecht ein Meilenstein, für viele Deutsche ein ÄrgernisSeite 2: Auf den Hauptprozess folgten zwölf weitere Nürnberger ProzesseSeite 3: Von den Reichsparteitagen zu den Nürnberger ProzessenSeite 4: US-Jazzlegende Brubeck eröffnet Nürnberger Gedenkwoche


