Die Nachlassplanung in deutsch-australischen Erbfällen

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Das Erfordernis der umfassenden Nachlassplanung bei deutsch-australischen Vermögen

I. Einführung

Die Planung des eigenen Nachlasses ist stets sinnvoll, um rechtliche und steuerliche Konfliktsituationen bei Eintritt des Erbfalls vermeiden zu können und den Nachlass so vererben zu können, wie es der eigenen Vorstellung entspricht. Dies ist gerade bei umfangreichen Nachlässen mit Auslandsberührung erforderlich.

Doch auch wenn bereits Verfügungen von Todes wegen getroffen wurden, wird den besonderen Anforderungen, die sich aus einer deutsch-australischen Auslandsberührung ergeben, oft nicht genügend Rechnung getragen.

II. Unterschiede der deutschen und australischen Rechtsordnung beachten

Rechtlichen und steuerrechtlichen Konflikten kann im Sinne des Erblassers und seiner Begünstigten nur vorgebeugt werden, wenn bei Verfügungsgestaltungen stets die australische und deutsche Rechtsordnung berücksichtigen. Dies ist eben auch insbesondere für Erbvermögen relevant, das in verschiedenen Vermögenswerten sich sowohl in Deutschland als auch in Australien befindet. Hierbei sind gleichermaßen das internationale Erbrecht und die materiell-rechtlichen Regelungen der beteiligten deutschen und australischen Erbrechts- sowie Steuerrechtssysteme einzubeziehen, wobei auf australischer Seite jeweils die rechtlichen Besonderheiten der unterschiedlichen Bundesstaaten und Territorien zu beachten sind.

Von einer einführenden Prüfung ausgehend, ist zu bestimmen, welches nationale materielle Erbrecht zur Anwendung kommt. Dies richtet sich nach den Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR) der durch den Erbfall berührten australischen und deutschen Rechtsordnung.

Die Unterschiede des anzuwendenden Erbrechts sind tragend sowohl in materiellen Erbrechtsfragen und Nachlassgestaltungsaspekten als auch in Hinblick auf die Nachlassabwicklung. Nach deutschem Erbrecht tritt der Erbe grundsätzlich umgehend in die Rechtspositionen des Erblassers ein, wohingegen das australische Erbrecht unabhängig von Bundesstaat oder Territorium in der Regel den Nachlass einheitlich auf einen Nachlassverwalter (Executor) übergehen lässt.

III. Vermeidung der Nachlassspaltung

Klassische Konfliktsituationen treten dann insbesondere auf, wenn aufgrund der rechtlichen Zuständigkeit der einen und/oder anderen Jurisdiktion (Deutschland/ Australien) eine Nachlassspaltung eintritt, die Teile des Gesamtnachlasses unter deutsches Recht stellt und andere Teile unter australisches Recht. Wenn der Erblasser diese Situation nicht erkennt und rechtlich adäquat dieser Situation vorbeugt, kann der Nachlass unter Umständen nicht entsprechend den eigenen Wünschen auf die Erben übertragen werden.

Die Vermeidung der geschilderten Konfliktlagen erfordert die umfassende Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Besonderheiten und insbesondere der Unterschiede des deutschen Erbrechts und des in Australien anwendbaren Erbrechts des konkret zu regelnden Erbfalles. Es ist zu entscheiden, welche Vermögenswerte (Immobilien, Mobilien) nach welcher Rechtsordnung beurteilt werden müssen. So werden z.B. Immobilien sowohl nach der deutschen als nach der australischen Anknüpfungsvorschrift des jeweils nationalen Kollisionsrechts nach der Regel des Belegenheitsortes beurteilt. Bewegliche Vermögenswerte werden aufgrund unterschiedlicher Anknüpfungspunkte der beiden Rechtsordnungen auch grundsätzlich in der Beurteilung unterschiedlichen Rechtssystemen zugeordnet.

In diese Gesamtbetrachtung müssen alle die Auslandsberührung betreffenden Umstände in der Person des Erblassers und der Erben sowie des betreffenden Nachlassvermögens berücksichtigt werden. Im nächsten Schritt sind dann die zulässigen Regelungs- und Nachlassplanungsoptionen zu prüfen und entsprechend zu gestalten. Hier sind sowohl Optionen nach deutschem Recht als auch Möglichkeiten des australischen Rechts zu erwägen und zu prüfen (z.B. testamentary trust ).

IV. Steuerliche Beurteilung

Bei der grenzüberschreitenden Nachlassplanung ergeben sich neben den erbrechtlichen auch steuerrechtliche Aspekte, die der Berücksichtigung bedürfen. Die Vermögensstruktur ist bedeutend sowie die internationale Verteilung in Deutschland und Australien. Auch Wohnsitzentscheidungen sind zu berücksichtigen.

Neben der Analyse der aktuellen Vermögensstruktur sind Vermögensübertragungen und auch die zukünftige Entwicklung der aktuellen Werte zu beachten. Vor diesem Hintergrund wird die jeweilige Steuerpflicht nach deutschem und australischem Recht zu bestimmen sein, um entsprechend sinnvolle Planungsszenarien zu entwickeln. 

V. Abschluss

In Anbetracht der Komplexität der deutsch-australischen erbrechtlichen, steuerlichen und persönlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der erblichen Übertragung, sollte der Erblasser frühzeitig und umfassend die relevanten Aspekte der deutschen und australischen Rechtslandschaft bei der Nachlassplanung berücksichtigen und die Nachlassplanung allumfassend vornehmen.

Hier kann und soll nur ein einführender Überblick über die Wichtigkeit und die Anforderungen einer internationalen Nachlassplanung im deutsch-australischen Kontext gegeben werden. Eine Rechtsberatung und die anwaltliche Begleitung einer solchen Nachlassplanung ist daher ratsam.

Sofern Sie zu diesem Themenbereich der Nachlassplanung im Kontext des australischen und deutschen Erbrechts Fragen geklärt haben möchten oder ein konkreter Beratungsbedarf besteht, können Sie mich gerne kontaktieren.

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