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Die Mp3-Tauschbörse "Napster" steht unter Beschuss

31.7.2000 | Nachrichten - Aktuelles | 4141 Aufrufe
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Napster, Mp3

Was sich bei der jungen Internet-Gemeinde großer Beliebtheit erfreut, ist der mächtigen Musikindustrie mehr als nur ein Dorn im Auge. "Napster" hat weltweit ca. 20 Millionen Nutzer, die untereinander Musikstücke im Mp3-Format austauschen können.
Für die Musikindustrie ist "Napster" lediglich ein anderer Name für Piraterie im Internet: empfindliche Verluste ließen Branchengrößen wie Seagram und Sony in die Offensive gehen. Der Tausch illegaler Raubkopien verstoße gegen das Urhebergesetz. Für "Napster" ( www.napster.com ) geht es jetzt um das nackte Überleben.

Mit der Napstersoftware wird das Mp3-Sammeln leicht gemacht: sobald Sie sich auf den Server einloggen, wird automatisch eine Liste mit den Mp3-Dateien erstellt, die Sie auf der Festplatte gespeichert haben. Diese Liste ist jetzt von anderen einseh- und abrufbar. Im Schnitt befinden sich so 500.000 Lieder gleichzeitig in der Datenbank. In eine Suchmaske brauchen dann nur noch die Interpreten oder Titel eingegeben werden, woraufhin die User mit den entsprechenden Songs erscheinen. Ein Doppelklick auf das Lied, und schon wird es auf der eigenen Festplatte gespeichert. Im Prinzip lässt sich so alles finden, was das Musikherz begehrt: von der Titelmusik zu Biene Maja über Lauryn Hill zu Techno bleibt kein geschützter Titel verschont.

Das Anbieten bzw. Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken ist illegal (lesen Sie dazu auch Internetrecht und Mp3-Dateien ). Neun von zehn heruntergeladenen Mp3s auf Napster seien urheberrechtlich geschützt, so die Kläger. Diesen Verstoß der User müsse sich der Anbieter Napster zurechnen lassen und dafür zur Verantwortung gezogen werden. Napster hingegen sieht das anders: nur das Anbieten einer Plattform sei nicht rechtswidrig, das Unternehmen könne keinen Einfluss auf das Tun seiner User ausüben.
Mit anderen Worten: Napster bietet eine Tauschplattform und die dazu erforderliche kostenlose Software an. Die Entscheidung, geschützte Titel zu handeln, trifft der User.

Über die Klage von Plattenfirmen, Komponisten und dem Verband der US-Musikindustrie RIAA gegen den Internetanbieter hatte die Richterin Marylin Hall Patel zu entscheiden. Sie schlug sich auf die Seite der Musikindustrie. Napster sei nichts anderes als eine Einrichtung zum Tausch illegaler Raubkopien und wurde auch nur für diesen Zweck ins Leben gerufen. Der Internetanbieter könne stellvertretend für Urheberrechtsverstöße seiner Benutzer verantwortlich gemacht werden.
Die Richterin vom Bezirksgericht San Francisco gab der einstweiligen Verfügung statt und ordnete die Abschaltung von Napster an.

1 : 0 für die Musikindustrie. Aber so leicht gibt sich die Internet-Tauschbörse nicht geschlagen, schließlich geht es um alles oder nichts. Die vorläufige Schließung bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung hätte schon jetzt sehr wahrscheinlich das endgültige Ende von Napster zur Folge, zu groß ist die Meute der Konkurrenz.

Napster wankt, aber es fällt noch nicht. Das Unternehmen legte sofort Berufung ein gegen die einstweilige Verfügung von Richterin Patel. Unterstützung kommt von Anwalt Davis Boies, der spätestens durch den Microsoftprozess Erfahrung hat im Kampf gegen übermächtige Gegner.
Die Berufung wurde als zulässig erachtet: Napster muss vorerst nicht vom Netz. Der Kampf geht weiter, und alle Welt wartet gespannt auf ein wegweisendes Urteil für Urheberrechtsfälle im Internet. Unterdessen wird munter weiter getauscht, zum Leidwesen der Musikindustrie.

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Rechtsanwältin
Claudia Jüngling
Herford
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